Wegen des Missbrauchs von Kundendaten gerechtfertigt

Kündigung

Datenmissbrauch kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das gilt vor allem, wenn es um die Daten von Kunden geht - und unabhängig davon, was man mit den Daten anstellt.

Wer bei der Arbeit Zugriff auf sensible Kundendaten hat, muss diese schützen. Ein bewusster Missbrauch der Daten kann zur Kündigung führen. Das gilt auch dann, wenn dahinter gute Absichten stecken - zum Beispiel, weil man den Kunden auf Sicherheits­lücken hinweisen will. Das hat das geht aus einem Urteil ...


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