Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Richter in Karlsruhe entschieden nur über vorläufige Aussetzung / Noch kein Urteil über Verfassungsmäßigkeit

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Karlsruhe. Berliner Vermieter sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen den Mietendeckel in der Bundeshauptstadt gescheitert. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ihren Antrag auf vorläufige Aussetzung der Bußgeldvorschriften ab. Offen bleibt damit aber weiterhin, ob das Gesetz tatsächlich verfassungsgemäß ist. Die Richter entschieden in einer Folgenabwägung lediglich, dass die Regelungen weiter angewandt werden können. (Az. 1 BvQ 15/20)

Die Kläger wollten erreichen, dass die Verletzung von Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Die Verfassungsrichter wogen für ihre Entscheidung die Nachteile ab, die durch die jeweiligen Entscheidungen entstehen würden. Sie kamen zu dem Schluss, dass die für Vermieter mit der weiteren Anwendung verbundenen Nachteile »nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit« diejenigen überwögen, die mit einem vorläufigen Wegfall der Bußgelder für die Wirksamkeit des Gesetzes insgesamt einhergingen.

Die Karlsruher Richter wiesen dazu unter anderem darauf hin, dass den Vermietern die Kriterien des Gesetzes bekannt seien. Sie hätten Zeit, sich damit vertraut zu machen. Ohne mögliche Bußgelder entfiele zudem der Druck auf Vermieter. Es sei dann zu befürchten, dass sie sich dann nicht an das Gesetz halten würden. Die Kläger hätten dies auch unumwunden eingeräumt.

Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels ist mit der Ablehnung der Eilanträge allerdings nicht verbunden. Die geplante Verfassungsbeschwerde sei »weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet«, erklärte das Gericht. Jedenfalls die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die umstrittenen Regelungen zu Mietobergrenzen besessen habe, müsse als offen bezeichnet werden.

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung hatte den Mietendeckel Ende Oktober auf den Weg gebracht, er trat Ende Februar in Kraft. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren, besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen abgesenkt werden.

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Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen. Der Berliner Mieterverein zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Verfassungsgerichts. »Der Berliner Mietendeckel hat damit seine erste Hürde genommen«, erklärte Geschäftsführer Reiner Wild. AFP/nd

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