Für digitale Hilfsmittel in der Pflege kein Geld
Digitale Helfer in der Pflege werden nach Angaben von Verbraucherschützern so gut wie nie von den Pflegekassen bezahlt. Auch kleine Hilfsmittel wie Uhren mit Ortungsfunktion für Demenzkranke, digitale Erinnerungsgeräte zur Medikamenteneinnahme oder Fußmatten mit akustischem Signal zur Sturzerkennung würden nicht finanziert.
Bei solchen Assistenzsystemen handele es sich jedoch nicht um »technisches Spielzeug, sondern um kleine Helfer mit großer Wirkung«. Sie unterstützen Pflegebedürftige dabei, möglichst lange ein Leben in den eigenen vier Wänden führen zu können. Die Kassen hätten den Auftrag, die häusliche Pflege vorrangig zu ermöglichen. Daher dürfe die Digitalisierung »nicht an der Pflege vorübergehen«, mahnte Klaus Müller, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.
Deren Potenziale würden bisher aber nur unzureichend genutzt. Nach Müllers Worten kommt ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu dem Schluss, dass die digitalen Assistenzsysteme bislang kaum erstattungsfähig sind, da sie nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Die Kassen dürften sie daher nicht bezahlen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert. epd/nd
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