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Internatskosten Mehrbedarf?

Kindesunterhalt

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für die schulischen Angelegenheiten, kann er die Schulform eigenverantwortlich festlegen. Soll das Kind ein Internat besuchen, kann er vom anderen Elternteil die Kostenbeteiligung als Mehrbedarf geltend machen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1134664.internatskosten-mehrbedarf.html

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