nd-aktuell.de / 01.04.2020 / Politik / Seite 3

Reif für eigenen Wählerwillen

14 Jugendliche klagen gegen die EU-Wahl vom Mai vergangenen Jahres: Weil sie nicht mitentscheiden durften

Uwe Kalbe
Rosa Teves und Paul Strobach wollen bei Wahlen mitentscheiden.
Rosa Teves und Paul Strobach wollen bei Wahlen mitentscheiden.

Wie sie da sitzen, auf einem Tisch im leeren Klassenzimmer, kann man sich schwer vorstellen, dass sie etwas wirklich Großes aushecken. Anders als Karl und Rosa haben Paul und Rosa ja auch keine Revolution im Sinn. Aber die beiden Berliner Schüler wollen vor dem Bundesverfassungsgericht die letzte EU-Wahl zu Fall bringen. Das wäre schon etwas. Ein Umbruch mit Folgen zumindest.

Paul Strobach und Rosa Marlen Teves werden in Kürze ihr Abitur machen. Sie sind 17 Jahre alt, und damit seien sie in der Lage, eine überlegte Wahlentscheidung zu treffen, so wie Erwachsene auch. Das meinen sie. Und dafür kämpfen sie nun. Der Namensgeberin des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums, wo Paul zur Schule geht, könnte das gefallen haben. Wie Karl Liebknecht bezahlte Luxemburg zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts ihr Eintreten für eine bessere Welt mit dem eigenen Leben. So viel steht, wie gesagt, für Paul und Rosa nicht auf dem Spiel. Aber dass sie Einiges auf sich genommen haben im Interesse einer größeren Idee, das kann man schon sagen.

Gemeinsam mit zwölf weiteren Schülern aus der ganzen Bundesrepublik fechten sie die jüngste Wahl zum EU-Parlament an. Weil sie nicht mitmachen durften. Und dies, so lautet die Begründung ihrer Wahlprüfungsbeschwerde, dies verstoße gegen das Grundgesetz. Die Wahlen zum Europaparlament weisen eine Besonderheit auf, eine offene Flanke - von der die jugendlichen Kläger in Karlsruhe hoffen, dass sie ihnen zu ihrem Recht verhelfen wird: Es gibt kein einheitliches Wahlrecht in der EU. Die Regelung ist den Mitgliedsländern überlassen. Und das Grundgesetz legt ein Mindestalter nur für die Bundestagswahl fest. Für andere Wahlen nicht. Trotzdem darf wie zur Bundestagswahl auch bei der EU-Wahl erst ab 18 Jahren gewählt werden.

Wieso nur? Die beiden finden eine Menge Argumente dagegen. Und wie im Gespräch mit ihnen schnell klar wird, gibt es keinen Grund zu glauben, dass 17-Jährige sich weniger intensiv auf eine Wahlentscheidung vorbereiten als Erwachsene. Vielleicht umgekehrt.

Seit der Wahl am 26. Mai vergangenen Jahres spätestens dürfte den beiden aber klar geworden sein, dass dies kein Spaziergang wird. Bürokratische Hürden schienen eigens dafür gedacht, ihnen die Wahl zu verleiden. Es begann mit einem Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis. Der wurde abgelehnt. Sie erhoben Einspruch gegen das Wählerverzeichnis. Der wurde zurückgewiesen. Sie legten gegen die Zurückweisung Beschwerde ein. Erfolglos. Dann kam die Wahl, gegen die sie anschließend Einspruch beim Bundestag einlegten. Der ist für solche Einsprüche zuständig - und wies den Einspruch am 24. Oktober regelkonform ab.

Jetzt liegt ihre Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf Nachfrage lässt das Gericht offen, wann die Sache entschieden wird. In seiner Ablehnung des Wahleinspruchs hatte der Bundestag ausgeführt, es könne offen bleiben, ob bei einzelnen Personen die erforderliche Reife für eine Wahlteilnahme vorliegt. Generell bestehe aber bei Jugendlichen dieses Alters eine »höhere Gefahr, den notwendigen Grad von Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit noch nicht erreicht zu haben«. Die sei für eine Teilnahme an der Wahl aber Voraussetzung.

Paul und Rosa sind zur Wählerwillensbildung fähig, wie man sehr schnell feststellt. Und sie sind dringend der Auffassung, dass Jugendliche in einer immer älter werdenden Gesellschaft besonders früh ein Recht zur Mitsprache brauchen. Weil sonst unausweichlich über ihren Kopf hinweg entschieden werde. Rosa hebt zu einem kleinen Monolog über Demokratie in einer alternden Gesellschaft an. »Ist das System der Mehrheitsentscheidungen da überhaupt noch gerecht?«, fragt sie. Ältere entscheiden nun einmal nach anderen Interessen, ergänzt Paul. »Obwohl ihre Entscheidungen die Jüngsten immer am nachhaltigsten betreffen.«

Die Schüler sind alles andere als konfrontativ. Im Gegenteil eher das, was Ältere als wohlerzogen bezeichnen könnten. Zurückhaltend und höflich. Und sie bauen durchaus auf die Kompetenz Älterer. In Karlsruhe haben sie Unterstützung von Menschen, die man als Demokratiefachleute bezeichnen könnte. Der Verein »Mehr Demokratie«, der die Wahlprüfungsbeschwerde im Namen der 14 Jugendlichen übernommen hat, ist überzeugt von seiner Mission: »Wir wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem demokratischen Existenzminimum verhelfen. Sie brauchen eine Stimme und sie sind fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen«, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins.

Als Prozessbevollmächtigte gewann der Verein Hermann Heußner und Arne Pautsch. Der eine Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Osnabrück, der andere Professor für Öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg. Gemeinsam haben sie in einem Aufsatz ausführlich dargelegt, warum es verfassungswidrig sei, 17-Jährigen die Teilnahme an der EU-Wahl zu verbieten.

Ein gutes Argument lieferte ihnen dabei das Bundesverfassungsgericht selbst, das erst im vergangenen Jahr entschied, dass man Menschen auch dann ihr Wahlrecht nicht verweigern dürfe, wenn sie vollständig betreut werden. Menschen also, an deren eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit kein Zweifel besteht. »Der Bundestag gesteht allen volljährigen Personen das Wahlrecht zu, unabhängig davon, ob sie einsichts- und urteilsfähig sind. Spätestens seit diesem Gesetz wäre es absurd, Personen, die zweifelsfrei einsichts- und urteilsfähig sind, das Wahlrecht vorzuenthalten«, erklärte Heußner bei einem Auftritt vor der Bundespressekonferenz im Dezember. Da hatte der Verein namens der 14 Schüler die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch Rosa und Paul saßen an diesem Tag in der Bundespressekonferenz.

Paul und Rosa berichten von viel Unterstützung. Auch von Altersgefährten, die Zweifel haben. Und die sich selbst nicht entschließen könnten, ihren Weg mitzugehen. Die Argumente ihrer Mitschüler und Freunde unterscheiden sich kaum von denen Erwachsener. Ist man ausreichend informiert für eine Wahl? Gibt es nicht gute Gründe, alles zu lassen, wie es ist? Ihre Familien stünden hinter ihnen, versichern beide. Auch wenn sich dort manche Bedenken wiederholen. Die Argumente, sich lieber nicht mit dem festgefügten System des deutschen Wahlrechts anzulegen, sind ja auch nachvollziehbar. Es erfordert Mut, dies zu tun. Mut, den auch Erwachsene nicht immer haben.

Woher nehmen Paul und Rosa ihren Mut? Beide scheinen ein wenig interessierter, ein wenig engagierter zu sein, als man selbst von Abiturienten erwarten würde. Und auch ein wenig informierter. Rosa hat bereits mit zwölf angefangen, sich in politischen Gruppen umzusehen. Auf einer Demo war sie von zwei Rednerinnen besonders beeindruckt. Auch die warben für die Beteiligung Jugendlicher an politischen Entscheidungen. Rosa spricht lieber von »Partizipation«. An einer Petition für das Wahlrecht ab 16 beteiligte sie sich auch. Und sie wählte das Thema schließlich für ihren Vortrag in der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse.

Wer, wenn nicht sie sollte also in Karlsruhe für ein Wahlrecht Jugendlicher streiten? Auch wenn das Verfassungsgericht die Wahl vom Mai 2019 kaum rückgängig machen wird. Das wissen die beiden natürlich. Die Folgen wären kaum auszumalen. Das EU-Parlament arbeitet ja bereits seit Monaten. Sie kämpfen also fürs Prinzip. Dafür, dass die Regeln in der Zukunft sich ändern. Für Jugendliche, die nach ihnen kommen.

Bei der nächsten EU-Wahl werden Paul und Rosa alt genug sein zu wählen. Doch das ist ihnen nicht genug. Paul hätte gern auch schon an der Bundestagswahl 2017 teilgenommen. Da war er soweit, wie er sich ausdrückt. Er hat sich mit den Parteien im Bundestag beschäftigt, den Wahlomat hat er immer wieder ausprobiert, Erhebungen und Statistik scheint er überhaupt einiges abgewinnen zu können. Kein Wunder, dass er Informatik studieren will.

Paul glaubt, dass Jugendliche sich erst recht mit den Wahlen auseinandersetzen würden, wenn sie wüssten, dass ihre Entscheidung auch gefragt ist. »Mehr Demokratie« sieht hier sogar einen wesentlichen Grund für eine frühe Beteiligung Jugendlicher an Wahlentscheidungen. »Je eher Menschen eine Erfahrung mit dem Gewicht ihrer eigenen Stimme machen, umso nachhaltiger wirkt sich diese auf das Vertrauen in demokratische Institutionen aus«, begründet der Verein sein Anliegen in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Und umgekehrt: Bis 2060 werde der Anteil der unter 20-Jährigen von derzeit 15 Millionen auf dann nur noch zwölf Millionen Menschen gesunken sein. Jugendliche würden zu einer Minderheit, deren Belange nicht mehr ausreichend repräsentiert werden. »Es besteht die Gefahr, dass Jugendliche frühzeitig das demokratische System insgesamt in Frage stellen oder eine Ignoranz gegenüber politischen Entscheidungen entwickeln.«

Das EU-Parlament jedenfalls sprach sich bereits dafür aus, EU-Bürger ab 16 Jahren an der Wahl zu beteiligen. Und in Österreich, Malta und Griechenland wählen 16-Jährige das EU-Parlament bereits mit. Eine Gesellschaft brauche gute Gründe, einem Teil seiner Bürger das Wahlrecht zu verweigern, argumentierte Arne Pautsch im Dezember vor der Bundespressekonferenz. Für 16- und 17-Jährige ließen sich solche Gründe nicht finden.

Welche Partei hätten Paul und Rosa gewählt, wenn sie hätten wählen dürfen? Natürlich verweist Rosa auf das Wahlgeheimnis. Die Frage verbiete sich auch, weil es eine undemokratische Frage ist, bemerkt Paul. Gegner eines Wahlrechts für Jüngere begründen ihre Position auch damit, dass diese womöglich vor allem linke Parteien wählen könnten. Man könnte auf die Idee kommen, dass Jugendliche bisher von der Wahl ferngehalten werden, weil die Verhinderer eher Parteien nahestehen, die dann einen Nachteil zu erwarten hätten. Ein interessanter Gedanke, den die beiden da ausführen. Kein Zweifel, Paul und Rosa wissen, wovon sie reden.