Die soziale Leerstelle beim Klimaschutz

Das Zusammenwirken von Sozial- und Umweltverbänden ist nicht auf der Höhe der Zeit

  • Jörg Staude
  • Lesedauer: 7 Min.

Nach zwölf Jahren an der Spitze des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) nahm dessen Vorsitzender Hubert Weiger Ende 2019 seinen Abschied, nicht ohne Mitstreitern, Unterstützern und Medienleuten zu danken.

In jenen Tagen verursachte das Klimapaket große Aufregung. Deutschlands Einstieg in eine nationale CO2-Bepreisung, die Erhöhung der Pendlerpauschale oder die Furcht, wegen der energetischen Gebäudesanierung könnte sich Wohnen weiter verteuern, bestimmten das soziale Klima.

Der Autor

Jörg Staude, Jahrgang 1962, studierte Journalistik an der Universität Leipzig, war angestellter und ist jetzt freiberuflicher Journalist. Schon vor und erst recht nach 1990 berichtete und kommentierte er für regionale und überregionale Medien über Wirtschaft, Energie, Klimawandel und Umwelt. Derzeit ist er vor allem für das Onlinemagazin »klimareporter°« tätig.

Der hier veröffentlichte Beitrag ist die stark gekürzte und überarbeitete Fassung eines Textes, der in der Fachzeitschrift »Soziale Sicherheit«, Ausgabe 2/2020, erschienen ist.

Mehr Informationen: dasND.de/SozialSicherheit

Foto: privat

Angesichts dessen wurde der BUND-Vorsitzende in einer der Abschiedsrunden gefragt, wann denn sein Umweltverband zuletzt einmal mit dem Spitzenverband der Sozialverbände, dem Paritätischen Gesamtverband, ein gemeinsames öffentliches Statement zu einem sozial gerechten Klimaschutz abgegeben habe. Die Frage wusste Hubert Weiger in dem Moment nicht zu beantworten.

Tatsächlich ist die letzte entsprechende gemeinsame Äußerung von BUND und Paritätischem über sechs Jahre alt. Im März 2013 war es, da veröffentlichten Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, und Hubert Weiger in der »Frankfurter Rundschau« einen gemeinsamen Gastbeitrag. Anlass des Textes war die vom damaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) im Februar 2013 verbreitete und bis heute nicht belegte Zahl, die Energiewende in Deutschland würde eine Billion Euro kosten.

Schneider und Weiger rechneten dagegen vor, dass das die Kosten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) nur für ein Drittel des Anstieges des Strompreises verantwortlich seien, viel stärker aber die Gewinne der Stromkonzerne. Sie prangerten auch EEG-Entlastungen von jährlich vier Milliarden Euro an, die - vom Normalverbraucher bezahlt - gerade energieintensiven Betrieben zugute kämen.

Der Zeitungsbeitrag war offenbar Auftakt zur Arbeit an einem gemeinsamen Forderungspapier. Im Herbst 2013 legten BUND und Paritätischer Wohlfahrtsverband dann zusammen mit sieben anderen Umwelt- und Sozialverbänden eine »Charta zur sozial gerechten Energiewende« vor. Die Charta listet 17 Forderungen oder Anregungen auf, um die Energiewende für sozial Benachteiligte verträglicher zu gestalten.

Auch in der Pressekonferenz zur »Energiewende-Charta« ging es zur Sache: »Zu teuer, zu unsozial, zu schnell - seit Monaten wird ganz massiv mit sozialen Argumenten gegen die Energiewende Stimmung gemacht«, warnte Hubert Weiger. Deshalb sei der Zusammenschluss der Umwelt- und Sozialbewegung logisch.

Schneider bezeichnete seinerseits die Energiewende als »übergreifendes Projekt der Daseinsvorsorge«. Wer gegen diese mit sozialen Argumenten polemisiere, »der will, dass die fossilen Großstrukturen zementiert bleiben«. Es würden sozusagen Hartz-IV-Betroffene zu Interessenvertretern von RWE, Vattenfall und Co. umgedeutet.

Optimistisch war damals die Rede von einer neuen Allianz aus Wohlfahrts- und Umweltverbänden. Doch dazu kam es bis heute - leider - nicht. Natürlich spiegelte die »Energiewende-Charta« den damaligen Stand der Klimadebatte wieder. In der Hauptsache ging es um eine Strom- und Wärmewende, die Verkehrswende kommt nicht vor. Auch die schon 2013 kontrovers diskutierte CO2-Bepreisung taucht nicht auf - diese soziale Leerstelle weist ein sechs Jahr später, im Oktober 2019, veröffentlichtes Klima-Grundsatzpapier des Paritätischen Gesamtverbandes immer noch auf.

In diesem warnt der Dachverband nur recht allgemein vor unsozialen Folgen des Klimaschutzes. Der Sozialverband hinkte damit nicht nur dem Stand der Wissenschaft, sondern noch viel mehr den von der Politik geschaffenen Fakten hinterher.

Denn bereits einen Monat zuvor, im September 2019, hatte die Bundesregierung die maßgeblichen Beschlüsse zum Klimagesetz gefasst - die so genannten »Eckpunkte«.

Erst als die Klimagesetzgebung in Hinterzimmergesprächen festgezurrt wurde, gingen in letzter Minute mehrere Sozialverbände sowie die Gewerkschaft ver.di Ende November 2019 mit einer »Sozialen Plattform Klimaschutz« an die Öffentlichkeit. Umweltverbände sucht man unter den Mitwirkenden vergeblich.

Die »Plattform« knüpft sichtbar an das Klima-Grundsatz-Papier des Paritätischen an. Bei den »Plattform«-Forderungen findet sich auch einiges wieder, das schon bei der Energiewende-Charta von 2013 eine Rolle spielte - und bis heute politisch nicht durchgesetzt werden konnte.

Neu bei der »Plattform« ist der Gedanke, dass Klimapolitik die Chance eröffnet, Soziales neu zu denken und mehr Lebensqualität für alle zu schaffen. Klimaschutz dürfe »kein Elitenprojekt« und ein umweltbewusstes Leben »kein Luxus« sein, heißt es. Gegenüber der Energiewende-Charta ist die »Plattform« ein Schritt nach vorn, zum sozialen Kernpunkt der deutschen Klimagesetzgebung - er CO2-Bepreisung ab 2021 - gibt es jedoch nach wie vor keine konkrete Position.

Ins sozialpolitische Vakuum stießen vor allem auch Kräfte, die nicht dafür bekannt sind, sich für eine die Benachteiligten bedenkende Sozialpolitik zu engagieren. So erklärten die FDP-Politiker Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Lukas Köhler in einem Gastbeitrag in der »Welt«, dass man Klimaschutz nicht zum »Elitenprojekt« machen dürfe.

Ob sich die FDP die Sprache der Sozialverbände oder umgekehrt diese die der FDP zu eigen machten, sei hier dahingestellt. Gegen den Vorwurf an die Eliten, nur sie könnten sich teuren Klimaschutz leisten und ihr Leben auf Bio umstellen, gibt es allerdings ordnungsrechtliche Instrumente.

So begründete der SPD-Fraktionsvize im Bundestag, Matthias Miersch, Ende 2019 die Forderung nach einem Tempolimit von 130 nicht nur damit, dass dieses keinen Cent koste und pro Jahr ein bis zwei Millionen Tonnen CO2 spare. Miersch weiter: »Ein Tempolimit ist sozial gerecht. Der Porsche-Fahrer mit dem 100 000-Euro-Auto muss sich genauso daran halten wie der Fahrer eines Kleinwagens.«

Auch für die Grünen spielt Ordnungsrecht eine zentrale Rolle. Wollte man die Klimaziele, betonen die Grünen in ihrem Beschluss für ein klimaneutrales Land vom November 2019, allein über einen CO2-Preis erreichen, müsste dieser so hoch sein, dass er unweigerlich zu erheblichen negativen sozialen Auswirkungen führte. »Einige könnten sich rauskaufen, andere nicht mehr teilhaben.« Damit das nicht passiere, brauche man einen Mix aus CO2-Preis, Anreizen und Förderung sowie dem Ordnungsrecht.

Während die Sozialverbände vor solchem Ordnungsrecht noch zurückschrecken, haben sie einen anderen Ansatz, den Klimawandel sozial gerecht zu gestalten, inzwischen für sich entdeckt - die Rückzahlungen der Einnahmen aus der CO2-Besteuerung.

Weil die Verteuerung von CO2 steigende Lebenshaltungskosten zur Folge habe, hält die »Plattform Klimaschutz« eine soziale Kompensation insbesondere für mittlere und niedrigere Einkommen sowie für Bezieher*innen von Sozialleistungen für notwendig. »Denkbar wären Rückzahlungen an Bürger*innen, wie zum Beispiel in Form eines Energiegeldes oder einer Klimaprämie mit sozialer Staffelung«, ist in dem Aufruf zu lesen.

Die bisher umfassendste Übersicht dazu liefert eine Studie des Fördervereins Ökologische Steuerreform (FÖS) aus dem Herbst 2019: »Ein Preis für CO2 - Vergleich verschiedener Konzepte zur CO2-Bepreisung im Rahmen der Energiesteuer«. Alle von der Studie betrachteten Konzepte sehen vor, die Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung rückzuverteilen. Im Kern listet das FÖS dabei vier Verwendungsoptionen auf - alternativ, teilweis auch in Kombination:

1. Absenkung oder Ersatz staatlich regulierter Preisbestandteile auf Strom;

2. Pauschale Rückverteilung (Öko-Bonus);

3. Senkung der Rentenversicherungsbeiträge;

4. Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen.

Die Studie hebt den positiven Effekt der Rückverteilung auf einkommensschwache Haushalte hervor. Durch die Kombination von Entlastungen über eine direkte (z.B. Ökobonus) oder indirekte (z.B. Absenkung von Strompreisbestandteilen) Rückverteilung entsteht für die Forscher sogar ein progressiver Verteilungseffekt. Untere Einkommen würden netto entlastet. In der Studie wird aber auch vor überzogenen Hoffnungen gewarnt: »Klar ist aber auch: Klimapolitik kann keine Sozialpolitik ersetzen.« So könnten soziale Verwerfungen in anderen Feldern - wie auf dem Wohnungsmarkt - nicht durch Instrumente für den Klimaschutz aufgelöst werden.

Obwohl die Vorschläge der Umweltwissenschaft sichtbar mit teilweise jahrealten Forderungen der Sozialverbände korrespondieren, will sich ein politisches Zusammenwirken weiter nicht einstellen.

Die Wissenschaft hat diese Leerstelle inzwischen entdeckt. In einem bis Ende 2020 laufenden Projekt untersucht das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) »Neue Allianzen für Nachhaltigkeitspolitik - Kooperationsperspektiven umweltpolitischer Akteure mit Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden«.

In einer ersten Bestandsaufnahme des Projekts wird den Verbänden ihre sozialökologische Ignoranz ziemlich deutlich mitgeteilt: So entschieden Wohlfahrts- und Sozialverbände eine gute Sozialpolitik zum Stabilitätsfaktor einer lebenswerten Gesellschaft und einer funktionierenden Demokratie erklärten, heißt es da, so wenig werde guter Umweltpolitik eine solche Funktion zugeschrieben.

Insgesamt stellen die Studienautoren ein »großes Potenzial« für gemeinsame zukünftige Strategien und Kooperationen zwischen umwelt- und soziapolitischen Akteuren fest. Dazu müssen sich offenbar vor allem die Sozialverbände auf die Höhe der Zeit bringen. Ihnen fehlt es bisher an begründeten, plausiblen und mehrheitsfähigen Forderungen, um vor allem das Narrativ zu entkräften, Klimaschutz bestehe aus unsozialen Verboten und müsse mit Verzicht einhergehen. Darüber hinaus fehlen eigene überzeugende Vorschläge, wie eine ökologische Steuerreform, deren Kern eine CO2-Bepreisung ist, sozial gerecht umsetzbar ist.

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