Auch in Zeiten des Corona-Virus Väter bei der Geburt zulassen

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) weist darauf hin, dass die World Health Organisation (WHO) und die europäischen gynäkologischen Fachgesellschaften keine Evidenz dahingehend sehen, die Partner von gebärenden Frauen von der Geburt auszuschließen, sofern sie nicht positiv auf SARS-CoV-2 getestet sind oder Krankheitssymptome haben.

»Gleichzeitig appellieren wir aber auch an das Verantwortungsbewusstsein der Schwangeren und ihrer Partner, vorhandene Symptome nicht zu verschleiern. Das würde andere Familien und auch das Krankenhauspersonal unnötig in Gefahr bringen«, warnt DGGG-Präsident Prof. Dr. Anton J. Scharl in Anbetracht der anhaltend hohen Infektionszahlen.

Die Partner im Kreißsaal erfüllen wichtige Funktionen unter der Geburt. Nicht zuletzt leisten sie in diesem besonders vulnerablen Moment essenziell wichtigen mentalen Beistand für die Gebärenden. Die DGGG empfiehlt daher Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den Landesministerien, dies bei ihren Erlassen und Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu berücksichtigen.

Unsere Empfehlungen: Die DGGG ruft alle Verantwortlichen des Bundes und der Länder dazu auf, die wichtige Funktion der Partner der Gebärenden im Kreißsaal zu unterstützen. Die DGGG empfiehlt den Kliniken, dafür Sorge zu tragen, dass die Gebärenden im Kreißsaal durch ihre Partner während der Geburt unterstützt werden können und entsprechende Regelungen zu schaffen, die gleichzeitig den Schutz aller im Kreißsaal Tätigenunter diesen Bedingungen gewährleisten.

Empfehlungen zu Maßnahmen für die geburtshilfliche Versorgung in deutschen Krankenhäusern und Kliniken sowie Hinweise für Schwangere im Zusammenhang mit dem Virus finden Sie auf www.dggg.de. DGGG/nd

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