Geld oder Steuern zurück für energetische Sanierung

Energie sparen

  • Gabi Stephan
  • Lesedauer: 3 Min.

Nur etwa ein bis zwei Prozent der Wohngebäude werden jährlich bundesweit saniert. Ziel ist das Doppelte. Denn Gebäude sind für etwa 14 Prozent des CO2-Ausstoßes verantwortlich.

Beim Steuerbonus können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40 000 Euro, über drei Jahre beim Finanzamt geltend gemacht werden. In dem Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde, sowie im darauffolgenden Jahr sind es jeweils bis sieben Prozent, maximal 14 000 Euro, im dritten Jahr noch sechs Prozent, maximal 12 000 Euro.

Als Voraussetzung gilt, dass das selbst genutzte Wohneigentum älter als zehn Jahre ist. Für die Sanierung darf es keine anderweitige Förderung geben. Fast alle Arbeiten, die den Energieverbrauch mindern, können abgerechnet werden - das Dämmen von Dach und Wänden, die Optimierung der Heizung, das Erneuern von Fenstern und Türen, der Einbau einer Lüftungsanlage oder die Ausgaben für einen Energieberater - diese sogar zu 50 Prozent.

Um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, muss lediglich eine Fachfirma die Arbeiten ausführen und bescheinigen. Die Begleitung durch einen Energieberater ist nicht notwendig. Die Möglichkeit, den Steuerbonus zu nutzen, gilt für zehn Jahre (siehe Einkommenssteuergesetz § 35 c).

Alternativ stellt die KfW (www.kfw.de) im Förderprogramm »Energieeffizient bauen und Sanieren« mehr Geld zur Verfügung. Die Tilgungs- und Investitionszuschüsse steigen auf 48 000 Euro, die Kreditsumme auf maximal 120 000 Euro. Für den Kredit benötigt der Hausbesitzer eine Bank, die diesen durchleitet (Übersicht im Heft 4/2020 von Finanztest). Für die KfW-Förderung müssen die Arbeiten von einem Energie-Fachmann betreut werden.

Speziell für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Option. Sie bezuschusst nun Pelletheizungen und Wärmepumpen bis zu 35 Prozent. Ersetzt solch eine neue Anlage eine alte Ölheizung, kommen noch einmal 10 Prozent hinzu. Dazu zählen auch die Entsorgung des alten Tanks oder die Sanierung des Schornsteins. Technische Mindestanforderungen und Details stehen unter www.bafa.de. Pro Wohneinheit liegt die Fördergrenze bei 50 000 Euro.

Welche Variante man in Anspruch nimmt, sollte man vor Beginn der Arbeiten entscheiden. Während der Bonus noch im Nachhinein über die Steuererklärung einzuholen ist, müssen Fördermittel beantragt werden, bevor es losgeht.

Beispielrechnungen von Finanztest ergaben, dass bei größeren Vorhaben die Fördertöpfe attraktiver sein können. Daher sollte man zuerst mit einem Energieberater sprechen. Er weiß, was und wie alles zu erledigen ist und ob weitere Finanzierungshilfen, ein Bausparvertrag, einzubinden sind. Bausparkassen bieten zudem für Summen bis zu 30 000 Euro sogenannte Blankodarlehen ohne eine Eintragung im Grundbuch an.

Details unter www.bausparkassen.de, www.test.de und www.energie-experten.org

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