Leserpost

  • Lesedauer: 2 Min.

Auch im Rentensystem gilt Prinzip »Teile und herrsche«

Zu: »Die neue Unübersichtlichkeit«, nd-ratgeber vom 4. März 2020, S. 7.

Die nachteilige Rentenpolitik zum Schaden des ökonomisch schwächsten und in ihrer Aktivität oft eingeschränkten Teils der Gesellschaft, der gesetzlich versicherten Rentner, wundert mich nicht. Über die genannten Probleme hinaus sehe ich aber noch folgende:

1. Die Besteuerung der jährlichen Rentenerhöhungen: Etwa 40 Prozent der Rentenerhöhung wird im Nachhinein wieder vom Finanzamt zurückgefordert! Also ist die reale Rentenerhöhung eigentlich niedriger. Wozu wird sie angegeben? Um über die realen sozialen Staatsausgaben zu täuschen?

2. Die seit diesem Jahr von mir vom Finanzamt geforderte Steuervorauszahlung: Ich empfinde das als eine Altersdiskriminierung. Ist diese Differenzierung der Steuerzahler nach dem Alter überhaupt rechtlich zulässig?

3. Ich bekomme 30 Jahre nach der »Einheit« immer noch nicht die mir während meiner Berufstätigkeit zugesicherte Intelligenzrente. Nach den Verhandlungen zwischen Krause und Schäuble 1990 sollte das in absehbarer Zeit geklärt werden. Für mich war das eine Betriebsrente, die in der DDR-Zeit in vielen Berufen zugesichert war. Im Gegensatz zu den damaligen Zusicherungen wird mir diese Betriebsrente aber bis heute verweigert.

Ich denke, dass die »Unübersichtlichkeit« des Rentensystems Absicht ist, ebenso wie die Absicht einer biologischen Ablösung der Rentenansprüche aus der DDR-Zeit. In anderen Ländern Europas wird für die Rentner eine bessere staatliche Vorsorge getroffen als in der BRD, wo die Mächtigen das Prinzip »Teile und herrsche!« auch im Rentensystem anwenden.

Dr. Ingeborg Bauer, 13051 Berlin

Beiträge in dieser Rubrik sind keine redaktionelle Meinungsäußerung. Die Redaktion behält sich das Recht Sinn wahrender Kürzungen vor.

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