Wirkungstreffer im Antidopingkampf

Dem Nachweis verbotener Substanzen bei Boxer Felix Sturm folgte die Verurteilung wegen Körperverletzung

  • Tom Mustroph
  • Lesedauer: 3 Min.

Es war ein kleiner Schritt für ein Landgericht. Aber er eröffnet neue, große Perspektiven für den Antidopingkampf. In der vergangenen Woche verurteilte die 12. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts den einstigen Boxstar Felix Sturm zu drei Jahren Haft wegen Steuerdelikten - aber auch wegen Dopings und einer aus dem Dopingverstoß abgeleiteten Körperverletzung.

Sturm wurde nach seinem siegreichen WM-Kampf im Februar 2016 gegen den Russen Fjodor Tschudinow zwei Monate später positiv auf das anabole Steroid Stanozolol getestet. Die Substanz dient dem Muskelaufbau. Und sie erhöht einigen Studien zufolge auch die Aggressivität. Beim Absetzen kann sie Depressionen auslösen. Aber nicht der Gemütszustand des Boxers, der seinen Geburtsnamen Adnan Catic schon früh in den für die Mehrheitsgesellschaft als gefälliger erachteten Namen Felix Sturm umwandelt hatte, stand im Zentrum des Kölner Verfahrens. Rechtsgeschichte schrieb vielmehr der vom Gericht hergestellte Zusammenhang zwischen Doping und Körperverletzung. Denn erst das Doping im WM-Kampf machte das Duell mit den gepolsterten Fäusten zur Körperverletzung, argumentierte das Gericht.

»Das ist eine messerscharfe juristische Herleitung, die vollkommen zutreffend ist«, applaudierte Michael Lehner, der wohl bekannteste deutsche Dopinganwalt. »Beim Boxen und auch in anderen Kampfsportarten wird eingewilligt in eine körperliche Auseinandersetzung. Sie erfolgt nach bestimmten Regeln. Werden diese Regeln nicht eingehalten, wird auch die Vereinbarung unwirksam und es handelt sich um Körperverletzung«, sagte Lehner gegenüber »nd«. Er betonte: »Das war schon immer eine normale juristische Konsequenz. Sie tauchte meines Wissens bislang aber in keinem Strafverfahren auf.«

Positiv aufgenommen wurde das Urteil auch bei der Nationalen Antidopingagentur Deutschland. »Es hat sicher eine Signalwirkung. Damit wird eine Tür geöffnet«, meinte Lars Mortsiefer, Justiziar und Vorstandsmitglied der NADA, zu »nd«. »Ich glaube schon, dass der einzelne Ermittler, Polizist, Staatsanwalt sich in Zukunft genauer die Möglichkeiten anschaut, die durch das Urteil aufgezeigt werden. Handelt es sich um einen Zweikampfsport? Kann der Ermittler im Falle von Doping auch eine Körperverletzung annehmen?«, blickte er in die Zukunft.

Neben den eigentlichen Kampfsportarten sieht Mortsiefer die neuen Anwendungsmöglichkeiten auch in anderen Kontaktsportarten, etwa Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Rugby. Anwalt Lehner stimmt zu: »Überall, wo es Vollkontakt Mann gegen Mann oder Frau gegen Frau gibt, kann das angewendet werden.« Er sieht sogar ganz neue Anwendungsgebiete: »Ein Spieler, der verletzt wurde und bislang keinen Anspruch auf Schadensersatz hatte, könnte jetzt, wenn der Verursacher der Verletzung gedopt sein sollte, Schadensersatz geltend machen.«

Die Argumentation der Kölner Richter, den Zusammenhang von Doping und Körperverletzung, hält sogar der Verteidiger von Felix Sturm, Nils Kröber, für grundsätzlich nachvollziehbar, wie er »nd« mitteilte. Revision gegen das Urteil hat er am vergangenen Mittwoch dennoch eingelegt. »Für uns als Verteidigung bleibt es erforderlich, dass positiv nachgewiesen wird, wie und in welchem Umfang gedopt wurde. Die gefundene Menge war ja recht gering, 16 Picogramm. Und es muss vor allem nachgewiesen werden, dass vorsätzlich gedopt wurde. Ich kann nicht aus dem Umkehrschluss folgern, nur weil der Angeklagte keinen überzeugenden Weg darlegen konnte, wie die Substanz in seinen Körper kam, muss es zwangsläufig vorsätzliches Doping gewesen sein«, sagte er. Hintergrund sind die unterschiedlichen Beweislasten im Sportrecht und im Strafrecht. Im Sportrecht muss der Athlet selbst beweisen, dass eine verbotene Substanz nicht durch vorsätzliche Einnahme in seinen Körper gelangt ist. Im Strafrecht muss dem Angeklagten hingegen der Vorsatz bewiesen werden.

Unberührt vom Ausgang des Verfahrens bleibt aber die Möglichkeit für Ermittler, in Zukunft Dopingverstöße in Kontaktsportarten auf den Verdacht der Körperverletzung zu erweitern. Eine neue Ära im Kampf gegen den Sportbetrug deutet sich an. Der deutsche Profiboxsportverband, in der Vergangenheit durch eher laxen Umgang mit Doping aufgefallen, reagierte nicht auf nd-Anfragen.

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