Kein Geld für die Schulreise

Hartz-IV-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Die AG Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. November 2019 (Az. L 2 AS 154/19).

Im Rahmen einer Projektwoche bot die Schule unter anderem eine Reise nach London an. Eine Schülerin, deren Familie Hartz IV bezog, wollte daran teilnehmen. Sie verlangte vom Jobcenter die Übernahme der Kosten in Höhe von 400 Euro. Das Jobcenter zahlte nicht.

Die Klage dagegen hatte keinen Erfolg. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Schulreise zu übernehmen. Das Gericht betonte, dass es sich bei dieser Reise nicht um eine Klassenfahrt handele. Es sei vielmehr ein Angebot im Rahmen von mehreren Angeboten einer Projektwoche an der Schule. Die Reise würde auch nicht im Klassen- oder Kursverband angeboten oder im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft. Die Reisegruppe würde nur diese eine Fahrt zusammen unternehmen. Dadurch bestehe auch nicht die Gefahr, dass Schüler, die sich die Reise nicht leisten könnten, aus einer bestehenden Gruppe ausgegrenzt würden. DAV/nd

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