Urteil gegen Arbeitspflicht

Gericht gibt Betriebsrat im Streit mit »Lebenshilfe in der Schule« recht

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Berliner Arbeitsgericht hat dem Unternehmen »Lebenshilfe in der Schule« (LHS) am Montag untersagt, Beschäftigten, die sogenannten Risikogruppen angehören, das Arbeiten anzuordnen, wenn sie nicht 1,50 Meter Distanz einhalten können. Eingeschlossen sind Schulhelfer*innen und Schulassistent*innen, die über 60 Jahre alt sind oder unter Grunderkrankungen leiden, ferner Schwangere oder als schwerbehindert Anerkannte. Ausnahmen sind möglich, wenn die Beschäftigten ihr Einverständnis zur Arbeit erklären. Schulhelfer*innen assistieren Kindern mit Behinderung im Schulalltag. Dass das Einhalten von Abstandsregeln in diesem Fall nur schwer möglich ist, liegt auf der Hand.

Mit seiner Entscheidung gab das Gericht dem hilfsweisen Antrag des Betriebsrats statt, der »nd« ebenso wie das Gerichtsurteil vorliegt. Zunächst hatte der Betriebsrat das Arbeitsverbot für alle Beschäftigten beantragt. Von insgesamt rund 735 Beschäftigten der LHS sind 107 über 60 Jahre alt, rund 50 rechnen sich einer weiteren Risikogruppe zu. Die Verfügung gilt nun bis zum 31. August diesen Jahres oder bis sich Arbeitgeberin und Betriebsrat auf Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geeinigt haben.

Dem Gerichtsbeschluss gingen wochenlange Auseinandersetzungen voraus. Den Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz lehnte die Geschäftsführung mit der Begründung ab, der Abschluss einer solchen Vereinbarung sei »in dieser Ausnahmesituation nicht möglich«. Der Betriebsrat beantragte schließlich beim Arbeitsgericht die Einsetzung einer außergerichtlichen Einigungsstelle. Doch die Arbeitgeberin erschien nicht zum Termin.

Auch auf eine erneute Terminanfrage des Betriebsrates für die nun gerichtlich angeordnete Einigungsstelle reagierte die Geschäftsführung zunächst nicht und schickte dann eine Einladung zum betriebsinternen Ausschuss für Arbeitssicherheit für den selben Tag. Daraufhin beantragte der Betriebsrat die einstweilige Verfügung.

Der Betriebsratschef des Schulhelfer*innen-Unternehmens, Jan Köttner, findet es »sicherlich nicht ideal«, dass das Arbeitsgericht die Entscheidung treffen musste. »Die Weigerung unserer Geschäftsführung, mit uns zu verhandeln, hat uns dazu gezwungen«, sagt Köttner zu »nd«. Laut Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, und das wurde hier zweifelsohne verletzt. Er hoffe, dass nun die Zusammenarbeit in der LHS in besseren Bahnen verlaufe, so Köttner weiter.

Doch aus den Berichten, die der Betriebsrat von Beschäftigten erhält, könnte sich bald neuer Ärger ergeben. So habe das Unternehmen Kolleg*innen, die sich selbst zu einer Risikogruppe zählten, angerufen und gefragt, was denn genau ihre Erkrankung sei. Einerseits dürfte das einen Verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz darstellen. Andererseits fühlten sich Kolleg*innen unter Druck gesetzt, die Einverständniserklärung zur Arbeit, die der Arbeitgeber seit einigen Tagen den Beschäftigten vorlegt, trotz ihres erhöhten Risikos zu unterschreiben. Einige fühlten sich nach den Telefonaten wie »Arbeitsverweigerer« behandelt, sagt Köttner, »aber das sind sie nicht«. »Viele haben Vorschläge gemacht, wie sie mit weniger Kindern oder von zu Hause aus arbeiten können.«

Da er nicht beurteilen könne, welche Folgen es etwa für die Krankenversicherung haben könnte, wenn Menschen mit Grunderkrankungen ihr Einverständnis zur Arbeit erklärten, rät der Betriebsrat daher dazu, bereits geleistete Unterschriften zurückzuziehen.

In der schriftlichen Antwort auf eine nd-Anfrage heißt es seitens der Geschäftsführung des Unternehmens, man habe Kontakt mit allen Beschäftigten aufgenommen, »um deren Sorgen oder Befürchtungen aufzunehmen« und »gute und pragmatische Lösungen« für einen möglichen Arbeitseinsatz zu verabreden. Man kenne den Beschluss des Gerichts bisher nicht und werde ihn prüfen. Die einstweilige Verfügung sei aber insofern »überflüssig«, »da wir den Gesundheitsschutz unserer Arbeitnehmer*innen ernst nehmen und diesen von Beginn der Coronakrise an in den Mittelpunkt unserer Einsatzplanung gestellt haben«. Die Geschäftsführung bedauert ihrerseits, dass der Betriebsrat eine Einladung zum internen Ausschuss für Arbeitssicherheit nicht angenommen habe und betont weiter ihre Gesprächsbereitschaft.

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