nd-aktuell.de / 14.05.2020 / Gesund leben / Seite 15

Wie die Pandemie sich auszahlt

Die Abrechnungspraxis setzt Anreize, möglichst viele Corona-Behandlungen zu »produzieren«

Hermannus Pfeiffer

Auch in der Coronakrise geht es ums Geld. »Um zu viel Geld«, bemängeln die Krankenkassen. So erhalten Krankenhäuser und Ärzte eine Extrapauschale, wenn sie Patienten als Corona-Fälle verbuchen. Dies belegt die Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die die niedergelassenen Ärzte unter anderem gegenüber den Krankenkassen vertritt. Dort heißt es, dass schon der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ausreicht, damit sich die Diagnose wirtschaftlich richtig lohnen kann. »Extrabudgetäre Bezahlung« lautet der Zauberbegriff.

»Alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus erforderlich sind, werden seit 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär bezahlt«, heißt es auf der KBV-Seite. Wichtig für die Abrechnung sei, dass der Arzt dazu die »Ziffer 88240« (für das neuartige Coronavirus) an allen Tagen dokumentiert, an denen er den Patienten behandelt. Unter dieser Voraussetzung werden »alle Leistungen« extrabudgetär vergütet. Dazu kommen Zusatzpauschalen für Lungenbehandlungen und internistische Maßnahmen, »auch wenn sie nicht an diesen gekennzeichneten Tagen abgerechnet wurden«.

Auf diese Sonderregelung hatten sich die Kassenärztevereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im März verständigt. Das Ende März verabschiedete Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge von Covid-19 enthält zudem Umsatzgarantien für Praxen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Das Gesetz beinhaltet zugleich umfangreiche Finanzhilfen für den Krankenhaus- und Pflegebereich.

Etwas anders sieht die Rechnung für Krankenhäuser aus. Die Behandlungen von Patienten mit einer Corona-Erkrankung, die einen schweren Verlauf nimmt, werden »nicht extrabudgetär vergütet«, heißt es beim Spitzenverband der GKV. Die Behandlung bis hin zur Beatmung werde über das normale Abrechnungssystem geregelt.

»Ob sich Corona ›auszahlt‹, ist für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht die Frage«, erklärt ein GKV-Sprecher auf nd-Anfrage. Schließlich habe man es mit der einzigartigen Situation einer globalen Pandemie zu tun. Um diese zu meistern, hätten Kassenärzte und Krankenkassen zahlreiche Regelungen »geöffnet«.

»Fakt ist aber auch, dass eigentlich allen Praxen Verluste drohen«, verteidigt der GKV die unbürokratische Regelung. Patienten blieben aus Angst vor Corona weg, und selbst notwendige Untersuchungs- sowie Behandlungstermine würden nicht wahrgenommen. Die Situation werde sich allerdings von Praxis zu Praxis unterschiedlich darstellen. Da die Abrechnungen der Ärzte quartalsversetzt erfolgen, könne noch keine finanzielle Bilanz gezogen werden.

Auf wegbleibende Patienten verweisen auch Krankenhäuser. Von rund 500 000 Krankenbetten stehen etwa 150 000 leer. In normalen Zeiten beträgt der Bettenleerstand nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) etwas mehr als 20 Prozent, nun liegt er also bei rund 30 Prozent. Planbare Operationen seien verschoben worden. »Deshalb muss insbesondere für die Intensivbetten die Freihaltepauschale deutlich erhöht werden«, so die DKG. Zurzeit zahlen die Kassen eine Tagespauschale von 560 Euro je leerstehendem Bett. Nötig seien mindestens 700 Euro, ist aus der Branche zu hören.

Gleichzeitig hätten die Krankenhäuser die Zahl der kostspieligen Intensivbetten von 28 000 auf 40 000 erhöht, die nun ebenfalls zu einem großen Teil leer stünden, so die Krankenhausgesellschaft. Auf einen weiteren Kostenfaktor weisen vor allem private Mischkonzerne wie Asklepios und Fresenius hin: Rehakliniken und ambulante Einrichtungen seien aufgrund der Abstandsregelungen in Kurzarbeit oder hätten sogar geschlossen werden müssen. Wie bei den Ärzten sind auch die Krankenhäuser also unterschiedlich stark von den Maßnahmen betroffen.

Missbrauch scheint wie bei anderen Rettungsprogrammen, die Bund und Länder im März unter größtem Zeitdruck aufgelegt haben, vergleichsweise leicht möglich. So müssen Ärzte einen Corona-Verdacht gegenüber der Krankenkasse nicht extra begründen.

»Ein Patient, der mit multiresistenten Keimen gegen den Tod kämpft, oder ein an Grippe Erkrankter bieten mit gleichzeitiger Corona-Diagnose einfach eine höhere Rendite«, warnt ein Hamburger Biologe, der lange in der medizinischen Forschung tätig war, seinen Namen aber nicht in der Zeitung lesen möchte. Man könne sich leicht vorstellen, was dann auf dem Totenschein vermerkt sei - und anschließend in Statistiken Eingang finde.