nd-aktuell.de / 19.05.2020 / Politik / Seite 5

Hoffen auf Rechtsprechung

Richter entscheiden über Verfassungsbeschwerde zum BND-Gesetz

Daniel Lücking

In Karlsruhe urteilen die Richter am Dienstag darüber, ob die seit 2017 praktizierte Überwachung von Telekommunikation durch den Bundesnachrichtendienst im Ausland rechtmäßig ist und weiter so stattfinden darf. Nach einer öffentlichen Anhörung im Januar [1]rechnen die Kläger mit Einschränkungen für den BND. »Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung sind wir zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, das international ein Signal für den Schutz der Pressefreiheit im digitalen Zeitalter senden wird«, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. Die Organisation hatte mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen das BND-Gesetz geklagt. Experten hatten dargelegt, dass die jetzige Regelung kaum parlamentarische Kontrolle zulasse. Auch technisch funktioniert die Überwachung nicht so, wie sie sollte.

Der Bundesnachrichtendienst darf nur im Ausland aktiv werden. Was zum Ausland zählt, definieren Ländergrenzen, die aber bei der Informationsgewinnung im Internet nicht zum Tragen kommen. Der Datenverkehr fließt über viele Internetknoten und wählt dabei unterschiedliche Wege durch das Netz. Zeitgleich laufen ausländische und inländische Kommunikationen durch die Datenleitungen und müssen vom BND aufwendig gefiltert werden. Zwar behauptet der BND, es könne technisch so sauber gefiltert werden, dass es nur zu 30 Fehlerfassungen im Monat käme. Doch kontrollieren lässt sich das nicht, denn das zuständige Gremium im Bundestag ist unterbesetzt und zum Schweigen verpflichtet. Weder Filter noch Programme können in Augenschein genommen werden. Die Kontrolleure müssen sich einzig auf die Berichte des BND verlassen.

Besonders heikel ist die Kommunikation von Geheimnisträgern. Journalist*innen, die in internationalen Kooperationen arbeiten, um Steuerhinterziehungen aufzudecken, geraten schnell in die Überwachung des BND. »Es ist inakzeptabel, wenn er bei der Bespitzelung von Medien mithilft und Erkenntnisse mit anderen Geheimdiensten teilt, die dann Journalist*innen in ihrem Land verfolgen«, so Mihr. Nicht zuletzt in der Coronakrise sei deutlich geworden, wie wichtig unabhängige Informationen sind und wie schnell Medien und ihre Quellen unter Druck geraten können.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz forderte, dass das Gesetz »nachgebessert und die unabhängige und parlamentarische Kontrolle noch einmal deutlich verbessert werden« müsse. Armin Schuster von der CDU warnte dagegen, dass die »Daumenschrauben« für den Dienst schon heute eng seien.

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben, denn es geht auch um die Frage, ob das Telekommunikationsgeheimnis ein Grundrecht ist, das nur Deutschen gewährt werden muss oder ob es sich um ein allgemeines Menschenrecht handelt. BND-Chef Bruno Kahl meint, dass die Handlungsweise seiner Behörde »unverzichtbarer Bestandteil« der BND-Arbeit sei. So sei der Schutz deutscher Soldat*innen im Ausland nicht mehr zu gewährleisten, käme es zu weiteren Einschränkungen.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1131681.bundesverfassungsgericht-gewaltenteilung-nicht-mit-dem-bnd.html