nd-aktuell.de / 20.05.2020 / Ratgeber / Seite 14

Geschlechtssensible Gesundheitsvorsorge

Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten kann nach Ansicht der Bundesregierung in der Medizin einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung und Patientensicherheit leisten. Seit 2015 seien die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, diese Besonderheiten zu berücksichtigen.

Zudem gehe es darum, eine geschlechtssensible Gesundheitsversorgung zu stärken. Dazu bedürfe es neben der Erweiterung des Wissens über frauen- und männerspezifische Erkrankungen auch der Entwicklung geschlechtsspezifischer Versorgungskonzepte.