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AfD-Jugendorganisation darf als Verdachtsfall erwähnt werden

Partei hatte zuvor zwei Eilanträge gestellt / Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht sind noch möglich

Die AfD-Jugendorganisation und der »Flügel« dürfen nach Beschlüssen des Berliner Verwaltungsgerichts im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2019 als Verdachtsfälle genannt werden. Damit wurden zwei Eilanträge der AfD abgewiesen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137230.afd-afd-jugendorganisation-darf-als-verdachtsfall-erwaehnt-werden.html

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