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Trump will Twitter regulieren

US-Präsident schränkt Rechtsschutz für soziale Netzwerke via Dekret ein

  • Lesedauer: 3 Min.

Washington. Onlinenetzwerke wie Twitter und Facebook sollen in den USA stärker juristisch kontrolliert werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag ein entsprechendes Dekret. Auslöser der Maßnahme ist ein Streit Trumps mit Twitter, nachdem der Kurzmitteilungsdienst erstmals zwei Botschaften des Präsidenten als irreführend gekennzeichnet hatte.

Trump begründete seinen Schritt mit dem Vorwurf, die Betreiber der Plattformen agierten nicht »neutral«, sondern betrieben »politischen Aktivismus«. Es gehe darum, »die Meinungsfreiheit gegen eine der schlimmsten Gefahren zu verteidigen«. Bislang hätten die Onlinedienste die »uneingeschränkte Macht zur Zensur«. Dies dürfe so nicht weitergehen.

Trump und andere republikanische Politiker werfen Twitter, Facebook & Co. schon seit längerem vor, voreingenommen gegen konservative Kräfte und Positionen zu sein. Durch das Dekret soll der Schutz der Unternehmen vor Strafverfolgung wegen in ihren Netzwerken veröffentlichter Inhalte aufgehoben werden.

Umstritten ist, ob der Präsident überhaupt die Vollmacht hat, Internetanbieter per Dekret zu regulieren. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU warf Trump ein »verfassungswidriges« Vorgehen vor. Er drohe mit der Bestrafung von Onlineunternehmen, die ihm »missfallen«.

Die Verordnung soll den Passus eines Gesetzes von 1996 modifizieren. Dieser gewährt Twitter, Facebook & Co bislang Immunität gegen juristische Verfolgung, die sich auf die Veröffentlichung von Inhalten durch Dritte auf ihren Plattformen bezieht. Erlaubt ist den Unternehmen auch, Inhalte auf ihren Plattformen zu moderieren.

Durch Trumps Verordnung soll das Ausmaß dieses Rechtsschutzes eingeschränkt werden. Die Immunität könne nicht für jene gelten, welche die »Zensur bestimmter Sichtweisen« praktizierten, heißt es in dem Dekret.

Senator Ron Wyden von den oppositionellen Demokraten warf Trump vor, die Betreiber der Onlinenetzwerke »einschüchtern« zu wollen. Er knöpfe sich das Gesetz von 1996 vor, weil dieses »das Recht der Unternehmen schützt, seine Lügen nicht zu dulden«.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg sagte im Sender Fox News zu Trumps Vorgehen, es scheine ihm nicht die richtige Reaktion sein, wenn eine Regierung »eine Plattform zu zensieren beschließt, weil sie über das Thema der Zensur beunruhigt ist«. Zuckerberg hob aber auch hervor, dass sein Unternehmen im Unterschied zu Twitter den Faktencheck politischer Botschaften meide.

Allerdings unternehmen Facebook, Twitter und andere Internetunternehmen schon seit einiger Zeit verstärke Anstrengungen, Falschinformationen und Verschwörungstheorien von ihren Seiten zu verbannen. Sie reagieren damit unter anderem auf die massive Verbreitung von Falschinformationen im Internet vor der US-Präsidentschaftswahl 2016. Nach Erkenntnissen der US-Geheimdienste wurde damals von Russland aus eine intensive Manipulationskampagne zugunsten Trumps in den Onlinenetzwerken geführt.

Trump ist selber ein äußerst intensiver Twitter-Nutzer und hat dort 80 Millionen Follower. Seine Empörung darüber, dass der Dienst nun zwei seiner Botschaften beanstandete, hat ihn keineswegs dazu veranlasst, auf die Nutzung von Twitter zu verzichten - seine Attacken auf Twitter führte er großteils über Twitter.

In den beiden beanstandeten Trump-Tweets ging es um vermeintlichen Betrug bei Briefwahlen. Twitter wies die Behauptung des Präsidenten, Briefwahlen führten zu massiven Betrügereien bei der Stimmabgabe, als »unbegründet« zurück. Direkt unter die Trump-Tweets setzte Twitter einen Link, der zum Faktencheck des Unternehmens führt.

Trump hatte ohne irgendwelche Belege behauptet, dass eine geplante Ausweitung der Briefwahl im Bundesstaat Kalifornien eine »manipulierte Wahl« zur Folge haben werde. Seine Vorwürfe beziehen sich auf bevorstehende Wahlen für einen freigewordenen Sitz im US-Repräsentantenhaus. Gouverneur Gavin Newsom will wegen der Coronavirus-Pandemie bei der Wahl die Möglichkeiten der Stimmabgabe per Brief ausweiten. AFP/nd

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