nd-aktuell.de / 17.06.2020 / Ratgeber / Seite 17

Was ändert sich alles ab Juni 2020?

Worauf Verbraucher achten müssen

Kündigungsschutz für Mieter gilt noch bis Ende Juni

Bis Ende Juni gilt, dass Mieter keine Kündigung befürchten müssen, wenn sie angesichts der Corona-Pandemie die Miete nicht zahlen können. Die Regelung betrifft auch Gewerbemieter und Pächter. Eigentlich kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird.

Doch Obacht: Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt grundsätzlich aber bestehen. Die Zahlung wird nur aufgeschoben. Die Zahlungsrückstände müssen spätestens nach zwei Jahren - also bis zum 30. Juni 2022 - beglichen werden. Ansonsten kann der Vermieter dem Mieter deswegen kündigen.

Ratenzahlungen können bis Ende Juni gestundet werden

Alle Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, können noch bis zum 30. Juni 2020 für maximal drei Monate pausiert werden. Die Regelung gilt seit dem 1. April 2020. Das umfasst sowohl die Rückzahlungs-, Zins- als auch Tilgungsleistungen. Voraussetzung für die Stundung ist, dass der Verbraucher gerade durch die COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle hat, die dazu führen, dass die weitere Erbringung von Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen aus dem Darlehensvertrag den angemessenen Lebensunterhalt des Verbrauchers oder von Personen, für deren Unterhalt er verantwortlich ist, gefährden würde. Können Schuldner wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten also nicht erfüllen, drohen keine rechtlichen Folgen.

Doch auch hier gilt: Es handelt sich nur um einen Aufschub. Die Forderungen laufen auf und müssen nach dem Wegfall der Stundung irgendwann gezahlt werden oder das Darlehen läuft entsprechend länger.

Änderung: Vereinfachte Regelungen zu Hartz IV gelten noch bis Ende Juni

Die Bundesregierung hat vorübergehend den Zugang zu Hartz-IV-Leistungen für Arbeitsuchende vereinfacht. Diese befristeten Änderungen gelten noch bis Ende Juni. Worum geht es?

Erspartes: Wer ab dem 1. März 2020 bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag stellt, für den entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung. Bezieher können ihr Erspartes also behalten. Das gilt aber nur, wenn Antragsteller versichern, dass sie über kein erhebliches Vermögen verfügen.

Wohnkosten: Hartz-IV-Empfänger müssen keine Angst haben, dass sie in der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren, weil diese zu teuer ist. Bei Neuanträgen vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 wird keine Prüfung auf eine sogenannte Angemessenheit der Wohnverhältnisse und Kosten der Unterkunft erfolgen.

Das bedeutet: Die bisher geltenden örtlichen Richtlinien der Städte und Gemeinden gelten für diesen Zeitraum nicht. Das Jobcenter zahlt Hartz-IV-Empfängern die Kosten für Unterkunft und Heizung in der tatsächlichen Höhe.

Weitere Finanzhilfen der Bundesregierung

Nach Pfingsten hat die Bundesregierung ein milliardenschweres umfangreiches Konjunkturprogramm beschlossen.

Um Familien unter die Arme zu greifen und zugleich für Nachfrage im Einzelhandel zu sorgen, wurde ein Familienbonus beschlossen. So bekommen Eltern für jedes Kind einmalig 300 Euro.

Daneben billigte der Bundesrat Anfang Juni längeren Lohnersatz für Mütter und Väter, die wegen der Kinderbetreuung gerade nicht arbeiten können. Wenn Eltern wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, gleicht der Staat einen Teil ihres Verdienstausfalls aus. Dieser Lohnersatz kann jetzt deutlich länger fließen als zunächst geplant: statt bisher 6 künftig bis zu 20 Wochen. Jeder Elternteil bekommt Anspruch auf 10 Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen.

Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 2016 Euro im Monat. Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf sind und dass es sonst »keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit« gibt. Dabei gilt allerdings eine Betreuung parallel zur Arbeit im Homeoffice derzeit als zumutbar.

Lohnersatz gibt es mit dem Beschluss der Länderkammer auch für die Betreuung von Menschen, die wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deren Einrichtungen oder Werkstätten wegen der Pandemie geschlossen sind.

Weniger Steuern und höheres Kurzarbeitergeld

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Zunächst beschlossen Bundestag und Bundesrat, diese Steuer ab Juli für ein Jahr von 19 auf 7 Prozent zu reduzieren.

Geplant sind dann folgende Steuersätze: Vom 1. Juli bis 31. Dezember fallen auf Speisen 5 Prozent und auf Getränke 16 Prozent an. Von Januar bis Juni 2021 sind es für Speisen 7 und für Getränke 19 Prozent.

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben in diesem Jahr größtenteils steuerfrei. Viele Firmen haben angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken.

Die Steuerbefreiung gilt laut Gesetz für Zuschüsse »bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt«. Konkret bedeutet das etwa bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen von 2500 Euro und 40 Prozent weniger Arbeitszeit: Der Staat stockt das übrig bleibende Nettoeinkommen von 1500 Euro zu Beginn der Kurzarbeit mit 600 Euro Kurzarbeitergeld auf. Der Arbeitgeber kann dann bis zu 200 Euro steuerfrei dazugeben.

Auch sogenannte Corona-Prämien, die Arbeitgeber für besondere Leistungen während der Pandemie zahlen, bleiben bis zu 1500 Euro steuerfrei.

Hilfsprogramm für selbstständige Künstler

Die Länder setzen sich dafür ein, dass auch selbstständige Künstler stärker unterstützt werden. Der Bundesrat plädierte für einen pauschalen monatlichen Zuschuss, mit dem Einnahmeverluste abgefedert werden sollen. Auch für Kinos sollte es direkte Zuschüsse geben. Dabei geht es um eine Ausweitung des sogenannten Verlustrücktrags.

Rentenerhöhungen ab 1. Juli 2020

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bekommen zum 1. Juli mehr Geld. In den alten Bundesländern steigen die Renten um 3,45 Prozent, in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in Westdeutschland auf 34,19 Euro, im Osten auf 33,23 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) liegt damit bei 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts West.

Wann die erhöhte Rente gezahlt wird, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer schon vor oder im März 2004 berentet wurde, erhält die neue Rente bereits Ende Juni. Hat die Rente im April 2004 oder später begonnen, wird das Plus erst Ende Juli gezahlt.

Umtausch des Bahntickets nur noch im Juni möglich

Die Bahn hat für die Corona-Krise Kulanz-Regelungen erstellt. Demnach können Kunden, die ein Ticket zum Super Sparpreis oder Sparpreis vor dem 13. März gekauft haben, ihre Fahrt stornieren. Aber nur noch bis Ende Juni. Die Regelung gilt jedoch nur für Reisen, die zwischen dem 13. März und dem 4. Mai geplant waren. Wer den Termin verpasst: Die Tickets können auch bis zum 31. Oktober 2020 genutzt werden.

Warnung vor Reisen ins Ausland endet

Die Bundesregierung hatte am 17. März eine weltweite Reisewarnung für Touristen ausgesprochen, die nur noch bis zum 14. Juni gilt. Danach wird sie für 31 europäische Staaten aufgehoben. Neben den 26 Partnerländern Deutschlands in der Europäischen Union gehören dazu das aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein (siehe nd-ratgeber vom 10. Juni 2020).

Kontaktbeschränkungen gehen noch bis zum 29. Juni

Bund und Länder haben sich grundsätzlich darauf verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen - also die Vorgaben, wie viele Menschen sich wo treffen dürfen - in der Corona-Krise noch mindestens bis 29. Juni gelten sollen. Allerdings lässt die gemeinsame Vereinbarung auch einiges offen, weil manche Länder diesbezüglich längst eigene Wege gehen.

Erste Schulen starten mit Regelbetrieb

Sachsen hatte als erstes Bundesland Grundschulen und Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb wieder geöffnet. Statt auf kleine Gruppen und Abstandsregeln zu setzen, werden Gruppen und Klassen voneinander getrennt.

Schleswig-Holstein hatte inzwischen ebenfalls entschieden, dass dort alle Grundschüler ab dem 8. Juni wieder zur Schule gehen sollen - ohne Abstandsregeln.

Ab Mitte Juni peilt auch Sachsen-Anhalt für Grundschüler einen Betrieb in gesamter Klassenstärke an. In Baden-Württemberg ist das ab Ende Juni geplant.

Fahrerlaubnisregister speichert Mail-Adresse

Die örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde geben Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten. Ab Juni speichern diese auch eine angegebene E-Mail-Adresse. Diese stammt vom Antragsteller oder vom Fahrerlaubnisinhaber beziehungsweise Personen, die einem Fahrerlaubnisverbot unterliegen.

Nicht mehr kostenfrei stornieren

Bürger, die einer sogenannten Corona-Risiko-Gruppe angehören, können ihre vor der Corona-Pandemie gebuchte Urlaubsreise nach dem 15. Juni 2020 nicht mehr kostenfrei stornieren. Agenturen/nd