nd-aktuell.de / 16.06.2020 / Politik / Seite 2

Der unterschätzte Rechtsterrorismus

Die Angeklagten im Mordfall Walter Lübcke galten als »abgekühlt«. Dabei deutet viel darauf hin, dass sie weiter in der rechten Szene aktiv waren

Johanna Treblin

Am Abend des 1. Juni 2019 saß Walter Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha bei Kassel. Nicht weit von ihm feierten Nachbarn auf der sogenannten Weizenkirmes. Es war der ideale Ort und der ideale Abend für einen Mord: Es war laut, viele Autos mit auswärtigen Kennzeichen parkten in der Gegend, die Menschen waren abgelenkt. Ein Mann schlich sich bis auf ein oder zwei Meter an den Kasseler Regierungspräsidenten heran und schoss ihm in den Kopf. Lübcke war sofort tot.

Wer war der Täter? Mit der rechten Stimmungsmache habe der Mord nichts zu tun, erklärte die Präsidentin des hessischen Landeskriminalamts, Sabine Thurau, auf einer kurz nach dem Mord einberufenen Pressekonferenz. Und doch wurde am 15. Juni 2019 Stephan Ernst als mutmaßlicher Täter festgenommen. Ein Mann, der seit langem in der rechten Szene in Kassel verankert ist und der seit seiner Jugend Anschläge auf Menschen verübt hatte, die nicht in sein Bild der deutschen Mehrheitsgesellschaft passten: ein versuchter Anschlag auf ein Wohnhaus, in dem hauptsächlich türkeistämmige Menschen lebten, als er gerade mal 15 war, ein versuchter Anschlag auf ein Flüchtlingsheim ein paar Jahre später.

Einem Imam rammte er etwa zur gleichen Zeit ein Messer in den Rücken. Das Opfer überlebte. Dafür und für den Brandanschlag wurde er zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. 2016 griff er erneut einen Mann mit einem Messer an. Auch Ahmed I. überlebte, trug aber bleibende Schäden davon. Ernst war also polizeilich bekannt, seine DNA gespeichert. Und diese fanden die Ermittler nach dem Mord an Walter Lübcke auf der Kleidung des Toten.

Am Dienstag beginnt der Prozess gegen Lübckes mutmaßlichen Mörder Stephan Ernst sowie gegen Markus H., der Beihilfe zum Mord geleistet haben soll. Es ist der erste mit hoher Wahrscheinlichkeit rechts motivierte Mord an einem Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Interesse ist entsprechend groß: Etwa 200 Journalisten haben sich für den Prozess akkreditiert. Rein kommt allerdings nur ein Drittel. Durch die Coronabestimmungen gibt es im Saal weniger Plätze als üblich. Auf den Presserang passen so nur 19 Menschen. In einen weiteren Raum passen noch einmal 41 Journalisten, die der Tonübertragung zuhören können. In mehreren Medien wurden diese beschränkten Teilnahmebedingungen bereits kritisiert.

Angekündigt sind Prozesstermine zunächst bis Oktober sowie 25 Prozessbeteiligte: Beide Angeklagte bringen je zwei Anwälte mit. Als Ankläger treten neben der Bundesanwaltschaft vier Nebenkläger auf, die Frau und die beiden Söhne Lübckes sowie der irakische Flüchtling Ahmed I., den Ernst 2016 in der Nähe von Kassel auf der Straße niedergestochen haben soll. Die Nebenkläger bringen je einen Anwalt mit. Neben dem Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel leiten vier weitere Richter und zwei Ergänzungsrichter das Verfahren.

Laut Anklage wird Stephan Ernst Mord im Falle von Walter Lübcke sowie versuchter Mord und Körperverletzung im Fall von Ahmed I. vorgeworfen. Darüber hinaus ist er wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. »Ausschlaggebend für die Tat war die von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung von Stephan Ernst.«

Am 14. Oktober 2015 hatte Lübcke in seiner Funktion als Regierungspräsident bei einer Bürgerversammlung in Lohfelden bei Kassel über die Einrichtung eines Flüchtlingsheims informiert. Die Versammlung war von Mitgliedern von Kagida - dem lokalen Gegenstück zu Pegida in Dresden - gestört worden. Auch Stephan Ernst und Markus H. besuchten die Versammlung. H. filmte sie mit seinem Handy. Lübcke sagte nach störenden Zwischenrufen: »Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen.« H. postete ein Video mit diesem Satz auf Youtube, das sich schnell unter Rechtsradikalen verbreitete und Lübcke zur Zielscheibe von Morddrohungen machte.

Ernst soll anschließend die Adresse Lübckes ausfindig gemacht und mit H. weiterhin das Schießen geübt haben, soll sich - ohne Waffenschein, aber mit Hilfe von H. - weitere Waffen besorgt und gesagt haben, man müsse »was machen«. Das tat er dann mutmaßlich in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019.

Viele Fragen in dem Fall sind offen. So ist unklar, warum die Angeklagten noch nach ihrer Festnahme zunächst als seit 2009 »abgekühlte« extrem Rechte galten, obwohl alles darauf hindeutete, dass sie auch danach noch aktiv in der Szene waren. Ihre Verfassungsschutzakten wurden gelöscht beziehungsweise sind nur noch in Papierform vorhanden und weggeschlossen, was allerdings erst kürzlich bekannt wurde.

Auch Verbindungen zwischen Ernst, H. und dem NSU sind zu untersuchen, auf die das Recherchekollektiv Exif hingewiesen hat und die auch in einer neu erschienenen Broschüre der hessischen Linksfraktion über neofaschistische Akteure und Netzwerke in Nordhessen aufgegriffen wurden. Der Prozess wird diese Fragen wohl eher nicht klären. Das schafft hoffentlich ein Untersuchungsausschuss, der im hessischen Landtag voraussichtlich eingerichtet wird.

Frühere Straftaten und mögliche Taten von Stephan Ernst:

Wiesbaden 1992

Schon als Jugendlicher fiel Stephan E. als rechtsextrem und gewalttätig auf. 1989, er lebte noch in Hohenstein-Holzhausen in Südhessen, versucht er, ein Mehrfamilienhaus im Nachbarort anzuzünden, in dem vorwiegend türkeistämmige Familien wohnen. Niemand wird verletzt. Drei Jahre später, im Jahr 1992, rammt er einem türkischen Imam auf einer öffentlichen Toilette am Wiesbadener Hauptbahnhof ein Messer in den Rücken. Der Mann wird lebensgefährlich verletzt, überlebt aber.

Später bastelt E. eine Rohrbombe, mit der er versucht, ein Flüchtlingsheim etwa fünf Kilometer von seinem Wohnort entfernt in die Luft zu sprengen. Es misslingt ihm. Doch er wird gefasst und festgenommen. In der Untersuchungshaft verprügelt er er einen türkeistämmigen Mitgefangenen. Schließlich wird E. mit 21 Jahren vom Landgericht Wiesbaden wegen Körperverletzung, Brandstiftung und versuchten Mordes zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. nd

Kassel 2003

Der Geschichtslehrer und antifaschistische Aktivist stand am 20. Februar 2003 in seiner Küche und bereitete gerade das Frühstück zu, als ein Schuss neben ihm in einem Wandregal einschlug. Wer der Schütze war, wurde nie geklärt. Eine Spur zu einem bekannten Rechtsextremisten verwarfen die Fahnder.

Nach dem Mord an Walter Lübcke 16 Jahre später finden Ermittler im Keller seines mutmaßlichen Mörders Stephan E. einen USB-Stick mit Namen, Adressen und Fotos – eine Art Feindesliste. Darunter ist auch der Name des Geschichtslehrers. Der Verdacht liegt nahe, dass er auch für diese Tat verantwortlich ist. Doch da sie nicht als Mordversuch gewertet wurde – die Jalousie in der Küche des Geschichtslehrers war unten, der Schütze konnte vermutlich nicht sehen, ob sich jemand im Raum befand –, wurden die Akten nach zehn Jahren vernichtet. Die Tat ist daher kein Gegenstand des am 16. Juni beginnenden Gerichtsprozesses. nd

Lohfelden 2016

Am 6. Januar 2016 ist Ahmed I. auf dem Weg zu einer Tankstelle. Er tippt gerade etwas in sein Handy ein, als sich ihm von hinten ein Radfahrer nähert. Der Fahrradfahrer sticht dem irakischen Asylbewerber ein Messer in den oberen Rücken, »heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen«, wie es später in einer Mitteilung des Bundesgeneralanwalts heißt. Der Mann wird schwer verletzt und muss intensivmedizinische behandelt werden. Er überlebt.

Die Tatwaffe war damals nicht gefunden worden. Im Zuge der Ermittlungen gegen E. im Mordfall Lübcke fanden sie in seinem Haus nun ein Messer mit Spuren von I. Daher wurde die Anklage gegen Stephan E. um Körperverletzung und versuchten Mord gegen I. erweitert.

Ahmed I. ist Nebenkläger im Prozess gegen Stephan E. Sein Anwalt ist Alexander Hoffmann, der auch im NSU-Prozess eine Nebenklage vertrat. nd

Lesen Sie auch: »Dass Nazis vor Gericht lügen, sollte nicht verwundern«[1]

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137936.nsu-nicht-ueberraschend-nazis-luegen-vor-gericht.html?sstr=b%C3%A4hr