nd-aktuell.de / 24.06.2020 / Ratgeber / Seite 18

Ist die Schutzmaske am Steuer verboten oder gar Pflicht?

Angesichts der bundesweit geltenden Maskenpflicht stellt sich die Frage: Ist das Autofahren mit Mundschutz überhaupt erlaubt oder - im Gegenteil - unter Umständen sogar Pflicht?
Jochen W., Berlin

Antwort gibt der KraftfahrerSchutz (KS):

Die Situation ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Zum einen gilt nach wie vor das 2017 in Kraft getretene Vermummungsverbot am Steuer. Zum anderen gilt seit der Corona-Pandemie zum Schutz vor einer Infektion eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und Geschäften. Zwei konträre Vorgaben also.

»Hier muss man unterschiedliche Situationen differenziert betrachten und im Einzelfall abwägen, denn es gibt weder ein generelles Maskenverbot noch eine Maskenpflicht am Steuer«, so die Verkehrsjuristen des Kraftfahrer-Schutz (KS).

Wer beispielsweise allein im Auto fährt, muss keine Maske tragen. Handelt es sich aber um einen Leihwagen oder ein Carsharing-Auto, kann die Situation schon anders aussehen. Hier ist es durchaus sinnvoll, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um das Risiko für die Personen zu senken, die das Auto danach fahren. Man sollte also anlassbezogen entscheiden.

Bei mehreren Personen in einem Fahrzeug gilt: Stammen sie aus einem Haushalt, benötigen sie keinen Mundschutz. Fahren haushaltsfremde Personen (Kollegen oder Freunde) im Auto mit, ist die Maske zu tragen.

Gerade beim Tragen einer Maske am Steuer kommt es aber angesichts des Vermummungsverbots auf ein entscheidendes Detail an: dass Gesichtszüge zur Identifikation trotz Maske erkennbar bleiben müssen. Zu großflächige Masken, die einen zu großen Teil des Gesichts verbergen, wie es oft bei selbstgenähten Masken, Schals oder Halstüchern der Fall ist, sind ein Problem, weil eine Erkennung unter Umständen nicht gewährleistet ist.