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  • Berlin
  • Deutsche Wohnen & Co enteignen

Initiative kritisiert Sicht des Senats

Das Bündnis »Deutsche Wohnen & Co« kann nicht nachvollziehen, dass ihr Volksbegehren laut Innensenat nicht statthaft sein soll.

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Ursprünglich sollte die rechtliche Prüfung des laufenden Volksbegehrens »Deutsche Wohnen & Co enteignen« bis Anfang Juli abgeschlossen sein. Nach dem jüngsten Treffen zwischen der dafür zuständigen Senatsverwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit der Initiative, die das Volksbegehren initiiert hat, dürfte sich das Verfahren allerdings weiter verzögern. Denn von Senatsseite wurde erneut die Rechtsauffassung vertreten, dass das Volksbegehren, mit dem alle privaten Wohnungskonzerne mit jeweils mehr als 3000 Wohnungen in Berlin vergesellschaftet werden sollen, keine Statthaftigkeit besitzt. »Diese ist nach dem - bisherigen - Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens nicht gegeben, weil ein Gesetzgebungsauftrag nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein kann«, heißt es einer Einschätzung des Senats, die »nd« vorliegt. Die Innenverwaltung kommt zu dem Schluss: »Bei dieser Frage handelt es sich nicht um eine bloße Formalität, denn derartige Volksbeschlüsse bergen die Gefahr, dass demokratische Verantwortungsgefüge zwischen Regierung, Parlament und Volk erheblich zu stören und letztlich das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Demokratie und der Politik zu untergraben.«

Dürfen Volksbegehren also lediglich konkrete Gesetze oder bloße Appelle zum Inhalt haben? »Das gibt die Verfassung von Berlin nicht her, in den Beschlüssen von Volksbegehren kann alles stehen, was auch die Parlamente beschließen können«, kritisiert Ralf Hoffrogge, ein Sprecher der Initiative, gegenüber »nd« die Senatsauffassung. Dass die Innenverwaltung selber Textvorschläge unterbreitet hat, um die angebliche Nichtstatthaftigkeit auszuräumen, sorgt bei den stadtpolitischen Aktivistinnen und Aktivisten für Verwunderung. Die Initiative will die Vorschläge gleichwohl auf dem nächsten Treffen weiter diskutieren. Mit einem klaren Ziel: »Wir fordern den Senat auf, unser Volksbegehren endlich freizugeben«, sagt Hoffrogge.

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