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Käufer trägt Maklerkosten nur noch bis zur Hälfte

Neues Gesetz zur Teilung der Maklerprovision

Ein neues Gesetz regelt bundesweit die Verteilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Der Gesetzgeber will Käufer vor der Ausnutzung einer Zwangslage schützen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138498.kaeufer-traegt-maklerkosten-nur-noch-bis-zur-haelfte.html

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