Polizeieinsatz gegen Linken-Bundestagsbüro war illegal

Bundesverfassungsgericht: Vorgehen der Beamten während Erdogan-Besuch verstößt gegen das Grundgesetz

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Das Eindringen von Polizisten in das Büro des Linken-Bundestagsabgeordneten Michel Brandt im September 2018 war verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 9. Juni. Der Präsident des Deutschen Bundestags, Wolfgang Schäuble (CDU), habe den Abgeordneten in seinem Recht aus Artikel 38 des Grundgesetzes verletzt.

An Brandts Bürofenstern hingen während eines Besuchs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan DIN A4 große Ausdrucke einer Kurdistan-Flagge sowie eines Wimpels der kurdischen Verteidigungseinheiten YPG. Brandt war nicht im Büro, Polizisten gelangten mit einem Zentralschlüssel hinein und entfernten die Ausdrucke. Die Bundestagsverwaltung rechtfertigte das Eindringen auch damit, dass sich Erdogan-Anhänger durch die Plakate provozieren und zu Aktionen gegen den Bundestag hätten hinreißen lassen können.

Die Verfassungsrichter sehen in dem Handeln der Polizei beim Deutschen Bundestag einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Abgeordnetenstatus. »Dieser Eingriff ist nicht gerechtfertigt.« Das Vorgehen sei nicht verhältnismäßig im engeren Sinne gewesen. »Im konkreten Fall waren die Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage nur schwach ausgeprägt.« Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Plakatierungen überhaupt von Passanten wahrgenommen worden oder zum Anlass von Angriffen auf das Parlamentsgebäude oder die Mitarbeiter genommen worden wären. Es habe auch keinen Versuch gegeben, den Abgeordneten zu erreichen, teilte der Zweite Senat mit.

Artikel 38 des Grundgesetzes sichere den Abgeordneten das Recht, die ihnen zugewiesenen Räume ohne Beeinträchtigungen durch Dritte nutzen zu können. Für den Bundestag gibt es eine eigene Polizei, die für Sicherheit und Ordnung in allen Gebäuden sowie auf den Grundstücken zuständig ist. Der Bundestagspräsident übt dabei die Polizeigewalt aus. Deshalb richtet sich die Klage Brandts gegen den derzeitigen Präsidenten Schäuble. Agenturen/nd

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