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Subunternehmen Gefängnis
Arbeit in der Haft: Nur Beschäftigungstherapie?
In vielen Bundesländern herrscht Arbeitszwang im Gefängnis. Die Gefangenen arbeiten für einen Bruchteil des Mindestlohns. Diese Regelung entwertet die Arbeit im Gefängnis und unterstreicht: Wer arm ist, bleibt arm.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138694.gefaengnisarbeit-subunternehmen-gefaengnis.html
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