Mitarbeiter videoüberwacht

Urteil

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Der Mitarbeiter einer Tankstelle hatte bereits gekündigt, als er die Arbeitgeberin auf 2000 Euro Entschädigung verklagte. Sein Vorwurf: Sie habe nicht nur im Verkaufsraum sichtbare Videokameras installiert, sondern in rechtswidriger Weise auch die Arbeitnehmer mit versteckten Kameras über den Kassen und mit sichtbaren Kameras im Flur zum Warenlager überwacht.

Das Landesarbeitsgericht Rostock (Urteil vom 24. Mai 2019, Az, 2 Sa 214/18) sprach dem Mann die Entschädigung zu. Das angebliche Sicherheitsinteresse, mit dem die Arbeitgeberin die Videoaufnahmen im Flur rechtfertige, sei nicht nachvollziehbar. Wenn es ihr darum gegangen wäre, potenzielle Einbrecher abzuschrecken, hätte die Tankstellenbetreiberin die Kameras am Außeneingang zum Lager installiert.

Es bleibe also nur der Schluss, dass die Kameras den Zweck hatten, die Belegschaft zu kontrollieren. So ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer sei nur zulässig, wenn ein Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass er von Mitarbeitern geschädigt werde. Die habe die Arbeitgeberin jedoch nicht vorgetragen. Und abschreckend wirkten Videoaufnahmen nur, wenn die Arbeitnehmer darüber Bescheid wüssten. Das war nicht der Fall.

Der ehemalige Mitarbeiter bestreitet zudem, der Videokontrolle im Flur zugestimmt zu haben. Das müsse schriftlich erfolgen. Eine solche lag aber nicht vor. OnlineUrteile.de

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