Was ändert sich für Verbraucher ab 1. Juli?

Höhere Rente, weniger Mehrwertsteuer, kein Zahlungsaufschub und vieles mehr

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Ab 1. Juli 2020 gibt es wieder neue Regelungen. Das Wichtigste im Überblick:

Höhere Renten: Für die Rentner steigen ab Juli die Bezüge im Osten um 4,2, im Westen um 3,45 Prozent. Die sogenannte Standardrente wächst damit auf 1538,55 Euro im Westen (plus 51,37 Euro) und 1495,35 Euro im Osten (plus 60,30 Euro). Jemand, der 45 Jahre lang Durchschnittsverdiener war und Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, würde diese Standardrente erhalten.

Senkung der Mehrwertsteuer: Ab 1. Juli bis Jahresende 2020 sinkt die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent. Das gilt auch für den reduzierten Satz (etwa für Lebensmittel), der von 7 auf 5 Prozent sinkt. Ab 1. Januar 2021 greift wieder die herkömmliche Mehrwertsteuer.

Ende für Zahlungsaufschub: Wegen der Corona-Krise hatten Verbraucher ein Leistungsverweigerungsrecht für Verträge zur Grundversorgung, die vor dem 8. März geschlossen wurden. Sie konnten Zahlungen für Strom, Gas oder den Telefonanschluss für drei Monate aufschieben. Diese Sonderregel ist mit dem 1. Juli ausgelaufen. Auch die Sonderregeln bei bestimmten vor dem 15. März geschlossenen Kleinkrediten sind beendet. Verbraucher konnten Zins- oder Rückzahlungen auf drei Monate stunden. Kredite, die ab 1. Juli geschlossen wurden, müssen wieder in Raten zurückgezahlt werden.

Mietstundung: In der Corona-Pandemie durften Vermieter dem Mieter nicht kündigen, wenn dieser die Miete vom 1. April an nicht zahlen konnte. Mieter konnten diese Zahlungen stunden. Zum 1. Juli endete diese Möglichkeit. Es muss wieder ganz normal die Miete gezahlt werden. Die gestundeten Zahlungen müssen bis 30. Juni 2022 nachgeholt werden, sonst droht die Kündigung.

Corona-Meldepflicht: Für bestimmte Haus- und Zootiere soll es eine Corona-Meldepflicht geben, die der Bundesrat Anfang Juli beschloss. Ab wann die Meldepflicht genau gelten wird, steht noch nicht fest. Die Meldepflicht bedeutet nicht, dass Haustierbesitzer ihre Katzen oder Hunde beim Tierarzt testen lassen müssen.

Lockerung des Einreisestopps: Nach den Einreisebeschränkungen wegen der Corona-Pandemie will die EU den Zutritt für Bürger aus 14 Drittstaaten wieder erlauben. Die 27 EU-Regierungen verständigten sich auf eine Liste 14 sicherer Staaten: Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay. Neben den USA fehlen die Türkei, Russland und Brasilien, wo die aktuelle Ausbreitung des Virus als schwerwiegender eingeschätzt wird als im EU-Durchschnitt. Die Liste ist offiziell aber nur eine Empfehlung für die EU-Mitgliedstaaten, die weiterhin Einreisen auch aus den 14 als sicher eingestuften Ländern beschränken könnten.

Abbiegeassistenten: Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern müssen ab Juli einen elektronischen Abbiegeassistenten haben, der den Fahrer beim Abbiegen akustisch vor einem drohenden Zusammenstoß mit Radfahrern oder Fußgängern warnt. Das gilt allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen. Für die Nachrüstung älterer Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

Ausweitung des Lkw-Fahrverbots: Vom 1. Juli bis 31. August wird das sonntägliche Lkw-Fahrverbot ausgeweitet. Lkw mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern dürfen während dieser Zeit deutsche Autobahnen auch samstags zwischen 7 und 20 Uhr nicht mehr befahren.

Versicherungskarte: Bei einem Autounfall im Ausland gilt als Nachweis für den Versicherungsschutz die bislang grüne Versicherungskarte. Ab 1. Juli wechselt sie die Farbe. Sie wird fortan auf weißem Papier gedruckt. Diese Karte kann dem Versicherungsnehmer als PDF zugeschickt und von ihm selbst ausgedruckt werden, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bislang verschickten die Versicherer die Karten oder machten sie in ihren Vertretungen abholbereit. Wichtig: Nur ausgedruckt auf Papier ist sie gültig, das bloße Vorzeigen des PDF-Dokuments gilt nicht. In einer Übergangszeit bis Ende des Jahres 2020 verteilen die Versicherer beide Versionen - auf grünem und weißem Papier. Wer bereits eine Karte hat, kann sie bis zum Ende der Gültigkeit weiter verwenden, so der GDV.

Online-Handel: Ab 12. Juli tritt eine neue EU-weite Regelung in Kraft: die sogenannte »Plattform-to-Business«-Verordnung (»P2B«-Verordnung). Diese soll dafür sorgen, dass Firmen mehr Rechte auf Online-Plattformen erhalten. Plattformen wie Amazon oder Ebay müssen künftig unter anderem transparenter über ihre Geschäftsbedingungen informieren. Die Verordnung gilt auch auf sozialen Netzwerken.

Mindestlohn für Pflegekräfte: Ungelernte Hilfskräfte in der Altenpflege werden ab Juli besser bezahlt. Ihr Mindestlohn steigt im Westen und in Berlin auf 11,60 Euro, im Osten auf 11,20 Euro je Stunde. Er liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro. Agenturen/nd

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