Hohenzollern nicht beschenken

Linke will drei Monate Fristverlängerung für ihre Volksinitiative beantragen

Die Volksinitiative »Keine Geschenke den Hohenzollern« kommt nur schleppend voran. Die Linke hatte diese Initiative im Landtagswahlkampf 2019 gestartet. Doch die übliche Frist, um in einem Jahr mindestens 20 000 gültige Unterschriften zu sammeln, läuft Mitte August ab - und es sind erst etwas mehr als 17 000 Unterschriften beisammen, wie Landesgeschäftsführer Stefan Wollenberg am Dienstag erklärte.

Er ist aber zuversichtlich. Denn seine Partei hatte im Juni Unterschriftenlisten mit Rückumschlägen in Briefkästen eingeworfen - und die trudeln nun in der Landesgeschäftsstelle ein. Es besteht auch die Möglichkeit, die Frist um drei Monate zu verlängern, gegebenenfalls sogar um sechs Monate. Dieser Sonderregelung für mehrere laufende Volksinitiativen hatte der Landtag zugestimmt, weil es während der Coronakrise unmöglich war, auf der Straße Unterschriften zu sammeln.

Das Land Brandenburg streitet mit dem Haus Hohenzollern um 1,2 Millionen Euro. Eine Entschädigung für Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone hatten drei zuständige Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt den Hohenzollern zuerkennen wollen und bereits Vorbescheide ausgefertigt. Doch Brandenburgs damaliger Finanzminister Christian Görke (Linke) kippte dies. Es erging in der Folge ein ablehnender Bescheid, der damit begründet wurde, Kronprinz Wilhelm von Preußen (1882-1951) habe dem Naziregime erheblich Vorschub geleistet. Dagegen klagten die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers, deren Oberhaupt Georg Friedrich Prinz von Preußen ist. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren. Im August 2019 beantragte Görke die Wiederaufnahme.

Nicht damit zu verwechseln sind Verhandlungen, die der Staat mit den Hohenzollern darüber führt, wem von beiden etliche Kunst- und Wertgegenstände gehören. Ursprung dessen sind ungeklärte Fälle aus einem Vergleich, der bereits 1926 mit der Weimarer Republik geschlossen wurde. Jetzt hat Ex-Finanzminister Görke - inzwischen ist er einfacher Landtagsabgeordneter - die Hohenzollern aufgefordert, die Klage auf die Entschädigung zurückzunehmen. »Dann wäre meiner Meinung nach auch der Weg frei, um die anderen, nicht minder wichtigen vermögensrechtlichen Fragen bald zu klären.«

Die aktuelle Finanzministerin Katrin Lange (SPD) vertrat derweil im Juni die Ansicht, das Agieren Görkes habe alles komplizierter gemacht. Sie antwortete dies der Landtagsabgeordneten Sahra Damus (Grüne). Diese hatte sich erkundigt, wie Lange mit dem Rechtsstreit um die 1,2 Millionen Euro umzugehen gedenke, den sie von Görke geerbt hat. Lange sagte ausweichend: »Abhängig von der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit wird das Finanzministerium dieses oder jenes tun. Alles andere wäre jetzt Spekulation.«

Lange sprach davon, dass die von Görke getroffene »einseitige Entscheidung im Vorfeld des Landtagswahlkampfs« die Lage erschwert habe. »Seitdem nämlich sind wir mit der misslichen Situation konfrontiert, dass das eine Ressort der Landesregierung, das Wissenschaftsministerium, mit am Verhandlungstisch sitzt, das andere, das Finanzministerium, aber nicht.« Während die einen sich um eine Verständigung über das gemeinsame Vorgehen von Bund, Berlin und Brandenburg bemühen, befänden sich andere im Rechtsstreit mit den Hohenzollern. Angesichts dessen habe die Bundesregierung im November eine abgestimmte Position der Landesregierung angemahnt. »Dieses Ansinnen des Bundes ist auch durchaus nachvollziehbar«, meinte Lange. Man könne schlecht gleichzeitig miteinander reden und sich im Gerichtssaal streiten.

Das Haus Hohenzollern erklärte am Dienstag in einer Stellungnahme: »In den Veröffentlichungen über die Restitutionsansprüche von Georg Friedrich Prinz von Preußen kehren im Besonderen seit dem letzten Jahr dieselben falschen Behauptungen immer wieder. In manchen Fällen wurden sie sogar zum Gegenstand einer skandalisierenden Berichterstattung.« Angeblich, so eine Behauptung, fordere der Prinz von Preußen ein Wohnrecht in einer historischen Liegenschaft, genannt werde immer wieder Schloss Cecilienhof. »Auch das geht an der Wahrheit vorbei.«

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