Bundesländer setzen die Fahrverbote außer Vollzug

Chaos um neue StVO-Novelle

Bereits im Mai hatte der Bundesverkehrsminister angekündigt, die härteren Sanktionen aufgrund der vielen Kritik wieder rückgängig zu machen. Angeblich sei auch die Formulierung der Gesetzestexte unsauber und enthalte Formfehler.

Der ADAC reklamiert umgehend, dass die Fahrverbote durch diesen Fehler bereits juristisch unwirksam wären. Das Zitiergebot des Grundgesetzes sei in der überarbeiteten StVO verletzt worden und somit seien zumindest die Fahrverbote der Novelle unwirksam.

Streitpunkt bei der neuen StVO-Novelle, die unter anderem Radfahrer besser schützen soll, sind die härtere Strafen für Temposünder. So droht jedem bereits ein Monat Führerscheinentzug, der innerorts mindestens 21 km/h oder außerorts mindestens 26 km/h zu schnell war. Anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat entzogen werden. Nach dem alten Bußgeldkatalog liegen diese Grenzen bei 31 km/h im Ort beziehungsweise 41 km/h außerhalb.

Etliche Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz entschlossen sich daraufhin, zu den alten Bußgeldregeln zurückzukehren. Nur Thüringen kündigte an, die härteren Strafen zu verhängen.

Nunmehr sollen die schärferen Regeln für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren wegen eines Formfehlers bundesweit vorerst außer Vollzug gesetzt werden. Der schwerwiegende Einwand: rechtliche Bedenken bei der Formulierung zu den Fahrverbotsregeln. Dabei geht es auch um einen Formfehler.

Die zuständigen Länderminister einigten sich darauf, dass die Fahrverbote für Raser nach dem neuen Bußgeldkatalog gegenwärtig nicht verhängt und wieder der alte Bußgeldkatalog angewendet wird.

Wer für den Fehler verantwortlich ist, blieb bisher unklar. Ebenso ist unklar, ob nun die gesamte StVO-Novelle noch einmal neu verhandelt werden muss. Offen ist auch die Frage, wie mit Autofahrern umzugehen ist, die bereits nach dem neuen Bußgeldkatalog bestraft wurden.

Faktisch liegen die neuen Regelungen zum Fahrverbot überall auf Eis. Entweder es gelten wieder die bisherigen Regelungen im alten Bußgeldkatalog oder - wie etwa in Thüringen - die Strafen werden nach dem neuen Katalog derzeit nicht vollzogen. Es werde weiterhin kontrolliert, nur die Verstöße würden erst später geahndet, erklärten das Innen- und Infrastrukturministerium in Thüringen. In Bremen gilt bis auf weiteres der neue Bußgeldkatalog. Verstöße, die einen Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben, würden aber solange ausgesetzt, bis über eine bundeseinheitliche Regelung entschieden wurde.

Die Verkehrsminister der Länder verlangten eine schnelle rechtliche Sicherheit. Dem Bundesverkehrsminister waren die Regeln bei zu schnellem Fahren, die der Bundesrat ergänzt hatte, schon vor dem Bekanntwerden der rechtlichen Unsicherheiten ein Dorn im Auge. Er hatte auch mit Blick auf Proteste unter Autofahrern gesagt, die neuen Regeln seien »unverhältnismäßig«.

Nach wie vor strittig ist unter den Ländern, wie die künftigen Grenzen aussehen sollen. Man wolle möglichst schnell einen neuen Bußgeldkatalog und keine Blockade, sondern eine konstruktive Lösung, damit beispielsweise die neuen Abstandsregeln zum besseren Schutz von Radfahrern in Kraft treten können. Ob es tatsächlich schärfere Regeln mit Fahrverboten bei Temposündern geben soll, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Einige Länder, darunter Bayern, sind dafür, es beim alten Bußgeldkatalog zu belassen. Mindestens die Hälfte der Länder will die Regeln aber verschärfen.

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