nd-aktuell.de / 15.07.2020 / Ratgeber / Seite 19

Vier EU-Staaten haben höheren Mindestlohn als Deutschland

In vier Staaten der Europäischen Union gilt ein höherer Mindestlohn als in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, steht an der Spitze Luxemburg, wo ein Vollzeitbeschäftigter mit dem gesetzlichen Mindestlohn 2142 Euro brutto im Monat verdient. In Deutschland liegt der entsprechende Monatslohn bei 1584 Euro - und wird übertroffen von Irland (1656 Euro), den Niederlanden (1636 Euro) sowie Belgien (1594 Euro).

Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 650 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien (312 Euro), Lettland (430 Euro) und Rumänien (466 Euro).

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten ein wenig, wie die Statistikbehörde mitteilte.

Zahl der Arbeitsstunden im ersten Quartal deutlich gesunken

Die Covid-19-Pandemie hat nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bereits im ersten Quartal 2020 deutlich auf das Arbeitsvolumen gedrückt. Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen lag in dem Zeitraum bei 349,8 Stunden und sank damit um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs »Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen«, in Nürnberg mitteilte. Da der wirtschaftliche Shutdown aber erst in den letzten beiden März-Wochen begann, werde sich »die volle Wucht der wirtschaftlichen Einschränkungen« im zweiten Quartal zeigen.

Zur Begründung verwies Weber auf weniger Überstunden, einen Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten, Freistellungen, vorgezogene Urlaubstage und Kurzarbeit.

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sanken im ersten Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 bzw. 0,4 Stunden. Die Beschäftigten machten in den drei Monaten im Durchschnitt 5,2 bezahlte und 5,5 unbezahlte Überstunden. Zusätzlich wurden je Arbeitnehmer zwei Stunden Guthaben auf den Arbeitszeitkonten abgebaut.

Die Zunahme bei Freistellungen und Urlaub betrug fünf Stunden pro Arbeitnehmer im Vergleich zu 2019. Der Kurzarbeitereffekt belief sich im Schnitt auf zwei Stunden - er lag im ersten Quartal 2020 eine Stunde höher als im ersten Quartal 2019. epd/nd