Generalbundesanwalt sieht sich für rechte Drohmails nicht zuständig

Zuvor hatten mehrere Linke-Abgeordnete bundesweite Ermittlungen gefordert

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Karlsruhe. Wegen der Serie rechtsextremer Drohmails mit der Unterschrift »NSU 2.0« werden die Forderungen nach einem Eingreifen des Generalbundesanwalts lauter - dieser sieht aber die Voraussetzungen nicht erfüllt. Bisher hätten die Ermittlungen in den Ländern »keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte«, teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Montag auf Anfrage mit. Man stehe aber »nach wie vor in fortlaufendem und engem Kontakt mit den ermittelnden Landesjustizbehörden, um auf etwaige neue Ermittlungsergebnisse zeitnah reagieren zu können«.

Grundsätzlich ist die Strafverfolgung Sache der Länder. Die Staatsanwaltschaft des Bundes darf nur in ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen Ermittlungen führen. Dazu zählen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Spionage oder Landesverrat.Am Wochenende waren weitere Drohschreiben bekannt geworden. FDP- und Linke-Politiker hatten die Bundesanwaltschaft aufgerufen, die Ermittlungen zentral zu bündeln.

So forderte die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner, dass der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen im Fall der rechtsextremen Bedrohungen mit dem Absender »NSU 2.0« an sich zieht. »Man wird nicht darum herumkommen, dass man bundesweit eine ermittlungsführende Behörde hat«, sagte Renner der »Frankfurter Rundschau« vom Montagsausgabe. »Das kann nur der GBA sein.«

In den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass mehrere Frauen des öffentlichen Lebens Drohschreiben mit der Unterzeichnung »NSU 2.0« erhalten hatten, darunter auch Renner. Die nicht-öffentlichen Daten der Frauen sollen kurze Zeit vorher von hessischen Polizeicomputern abgefragt worden sein.

»Mein Eindruck ist, dass die Kommunikation, der Informationsaustausch und die Ermittlungsstrategie zwischen dem LKA Hessen, dem LKA Berlin und dem BKA nicht wirklich abgestimmt ist«, sagte Renner. Dadurch kämen »Querbezüge zu anderen Komplexen« nicht ausreichend in den Fokus der Ermittler. Der Generalbundesanwalt wäre nach Renners Auffassung auch die richtige Ermittlungsstelle, weil die Täter »den Staat in seinen Institutionen« angriffen. Agenturen/nd

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