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Detektiveinsatz zur Aufklärung von Arbeitszeitbetrug?

Coronabedingtes Homeoffice

Viele Arbeitnehmer*innen arbeiten weiterhin aus dem Homeoffice. Damit sinkt die arbeitgeberseitige Kontrolle über die Arbeitszeit. Wechselseitiges Vertrauen ist dann notwendig. Ob die so gewonnene Freiheit aber von »schwarzen Schafen« ausgenutzt wird, um anstelle der eigenen Arbeit vielmehr Freizeit zu genießen, interessiert viele Arbeitgeber. Der Einsatz eines Detektivs zur Überwachung der eigenen Arbeitnehmer*innen ist aber nur im Ausnahmefall möglich. Welches sind die rechtlichen Vorgaben?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139748.detektiveinsatz-zur-aufklaerung-von-arbeitszeitbetrug.html

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