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Kein Geld für Erika Steinbachs Stiftung

AfD scheitert in Karlsruhe mit ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung über 1,38 Millionen Euro

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

In Sachsen hat die AfD soeben eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Ziel ist die Abschaffung der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen. Über eine Normenkontrollklage will die AfD eine juristische Überprüfung bewirken. Es müsse Schluss sein mit der »wilden Politikfinanzierung« zulasten der AfD, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer, Jan Zwerg kürzlich. Willkürlich würden rund 1,7 Millionen Euro aus dem sächsischen Haushalt abgezweigt und dem Steuerzahler entzogen. Eine politische Positionierung, die Menschen einleuchten und womöglich von der AfD einnehmen könnte. Doch auf Bundesebene kämpft die Partei gleichzeitig um eine Beteiligung an staatlicher Finanzierung, wie sie den übrigen parteinahen Stiftungen zugutekommt, der AfD aber vorenthalten wird.

Am Mittwoch scheiterte die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch, eine Zahlung von insgesamt 1,38 Millionen Euro zu erzwingen. Über eine einstweilige Verfügung wollte die AfD der Stiftung nachträglich für das Jahr 2018 eine Summe von 480 000 Euro und 900 000 Euro für 2019 zukommen lassen. Die Karlsruher Richter lehnten den Antrag jedoch ab - mit der Begründung, dass die Anordnung einer einstweiligen Verfügung in einem sogenannten Organstreitverfahren gar nicht vorgesehen sei. Dieses Hauptsacheverfahren bleibt von dem Beschluss am Mittwoch unberührt und harrt weiter der Entscheidung.

Die AfD hatte ihre Klage gegen den Bundestag und gegen das Bundesinnenministerium gerichtet - die mit der Verteilung der Stiftungsgelder betrauten Institutionen. Im Organstreit werde die Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen wie dem Bundestag geklärt, nicht aber die Konsequenzen dieses Verhältnisses, begründen die Richter. Dies ist ein interessanter Aspekt. Wenn es zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren kommt, wird also auch ein Erfolg der AfD nicht automatisch zur Erfüllung ihrer finanziellen Forderungen führen.

Und mit einer weiteren Begründung lehnten die Karlsruher Richter die einstweilige Verfügung ab: Die Partei habe nicht dargelegt, dass die Stiftung ohne die beanspruchten Zahlungen nicht geschäftsfähig und etwa von Insolvenz bedroht sei. Wenn sie ohne die öffentlichen Gelder ihre Tätigkeit einstellen müsste, wäre dies eine Ausnahme von der juristischen Regel des Organverfahrens gewesen, die die Richter zu einer anderen Entscheidung hätten bewegen können.

Schon im vergangenen Jahr hatte das Verfassungsgericht eine Beschwerde der AfD aus »prozessualen Gründen« nicht angenommen. Wegen »fehlender Erschöpfung des Rechtswegs«, wie es dies begründete. Die Partei hätte also nicht gleich beim Bundesverfassungsgericht anklopfen dürfen, sondern erst die Stufen der Verwaltungsgerichte durchlaufen sollen. Der Senat verwarf mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss auch Befangenheitsanträge der AfD gegen drei Richter, die an dem entsprechenden Verfahren von 2019 beteiligt waren.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung unter Vorsitz der früheren CDU-Politikerin Erika Steinbach erhält bisher keine öffentlichen Gelder. Der für diese Entscheidung zuständige Bundestag, der die Zahlungen in seinen Haushaltsberatungen klärt, orientiert sich dabei an den Leitlinien einer sogenannten gemeinsamen Erklärung der etablierten politischen Stiftungen von 1998. Demnach gilt als Mindestvoraussetzung für eine Zuwendung, dass die Partei, der die Stiftung nahe steht, »wiederholt« im Bundestag vertreten ist. Die AfD sitzt seit 2017 erstmalig im Bundestag. Erika Steinbach hatte diesen Beschluss kritisiert und es als »ziemlich abenteuerlich« bezeichnet, mit welchen Mitteln ihre Stiftung von den Fördertöpfen bislang ferngehalten wird.

Derzeit gehen die Mittel an sechs Stiftungen - die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU). Im Bundeshaushalt 2020 sind knapp 132 Millionen Euro als sogenannte Globalzuschüsse vorgesehen, die an die Stiftungen gehen. Das Geld ist für ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit bestimmt. Die AfD, die die Desiderius-Erasmus-Stiftung im Jahr 2018 als ihre parteinahe Stiftung anerkannte, lehnt eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln in ihrem Parteiprogramm ab.

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