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Falsche Selbstauskünfte des Mieters

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Ein Vermieter darf nach bestehenden Mietschulden in einer Selbstauskunft des Mieters fragen. Beantwortet der Mieter die Selbstauskunft falsch, kann der Vermieter fristlos kündigen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140863.falsche-selbstauskuenfte-des-mieters.html

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