Staat verweigert Datenschutz

Auskunftssperren sollen Missbrauch von Adressdaten verhindern - die Umsetzung scheitert jedoch oft

  • Josefine Körmeling
  • Lesedauer: 4 Min.

Bei Meldebehörden lassen sich mit wenig Aufwand private Adressdaten abfragen. Einzig Menschen, die laut Gesetz eine »Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen« nachweisen, können ihre Daten über eine Auskunftssperre bei der Meldebehörde vor einer Abfrage von Fremden schützen. Was diese Formulierung konkret bedeutet, ist in der Praxis allerdings oft unklar.

Von der Schwierigkeit, seine Adressdaten in einer Bedrohungssituation sperren zu lassen, berichtet etwa Nico Wehnemann, Vorsitzender von »Die Partei« in Frankfurt am Main. Im vergangenen Jahr wurde der Antrag des Kommunalpolitikers, der aufgrund seines Engagements gegen rechts seit Jahren massiven Anfeindungen ausgesetzt ist, abgelehnt. Die Begründung des Meldeamts lautete, dass Wehnemann als Politiker »gewisse Berufsrisiken« trage und keine »überdurchschnittliche Gefährdung« aufweise. Wehnemann empfand das als Hohn, zumal er dem Antrag Feindeslisten der extremen Rechten mit seinem Namen beigelegt hatte. Einem erneuten Antrag auf Auskunftssperre im Juli wurde stattgegeben - nachdem die Presse über den Fall berichtet hatte. »Aber der normale Weg war das nicht«, ist sich Wehnemann sicher.

Im Juni verabschiedete der Bundestag ein Gesetzespaket der Großen Koalition zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Eine darin enthaltene Änderung des Bundesmeldegesetzes soll die Beantragung von Auskunftssperren für Menschen vereinfachen, die aufgrund von »beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten verstärkt Anfeindungen ausgesetzt sind«.

Für Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt reicht die Gesetzesänderung nicht. »Es gibt immer noch erhebliche Lücken«, sagt sie gegenüber »nd«. Zum einen brauche es andere Bedingungen für eine Beantragung von Auskunftssperren: Menschen sollten nicht ihre Bedrohungssituation nachweisen müssen, sondern Meldeämter müssten umgekehrt beweisen, wenn keine solche Situation vorliegt. Auch müssten Behörden ihrer im Bundesmeldegesetz verankerten Verpflichtung nachkommen, selbst Auskunftssperren in Auftrag zu geben, wenn sie eine Bedrohungssituation wahrnehmen.

Konkret gilt das zum Beispiel, wenn - wie im Fall Nordkreuz - das Bundes- oder ein Landeskriminalamt eine Liste mit Adressen von politischen Gegner*innen bei Neonazis findet. Dann können die Ermittler*innen die Adressen der Betroffenen direkt bei den Meldeämtern sperren lassen. »Doch das wird bis heute nicht umgesetzt«, sagt Kleffner. Auf nd-Anfrage beim Bundeskriminalamt zu dieser Praxis erteilt die Behörde keine konkrete Auskunft und verweist auf die allgemeine Möglichkeit, als Privatperson selbst eine Auskunftssperre zu beantragen.

Manja Kasten von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) hat derweil noch Fragen zum neuen Gesetz: »Wie wird das praktisch umgesetzt?« Aus Sicht der MBR brauche es konkrete Anweisungen der zuständigen Ministerien, die dann zu einer Veränderung in der Praxis führen. Denn die Entscheidung, wie das Meldegesetz ausgelegt wird, treffen am Ende die lokalen Meldeämter. Die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg antwortet auf Anfrage des »nd«, dass es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen handle. Die zuständigen Behörden in Berlin und Sachsen erteilten bis zum Redaktionsschluss keine Auskunft.

Um die Adresse einer Person abzufragen, braucht man ihren vollen Namen, ihr Geburtsdatum, die letzte bekannte Anschrift - und zwischen fünf und 15 Euro je nach Bundesland. Allein die Stadt Hamburg nahm im Jahr 2019 mit etwa 185 000 Melderegisterabfragen fast 1,5 Millionen Euro ein, so die Hamburger Behörde für Inneres. Ein durchaus attraktives Geschäft, das durch vermehrte Auskunftssperren an Lukrativität verlieren würde.

Doch wird der Schutz von Menschen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren, dadurch eingeschränkt? Sebastian Friedrich empfindet die Praxis als höchst problematisch: »Es ist ein Unding, dass eine Auskunftssperre so ein Aufwand ist, wenn man sich in einer Bedrohungssituation befindet.« Der Journalist und Experte zum Thema extreme Rechte ist durch seine Arbeit seit Jahren Anfeindungen der rechten Szene ausgesetzt. Auch seine Forderung nach einer Sperre seiner Adressdaten wurde - trotz Übersendung von Screenshots mit Todesdrohungen und Gewaltfantasien gegen ihn - abgelehnt. Erst nach vermehrtem Druck und Unterstützung der Beratungsstelle Reach Out konnten seine Daten zur Abfrage gesperrt werden.

Ein weiterer Aspekt: Wie können sich Menschen schützen, die Übergriffe von staatlicher Seite nicht ausschließen können? Fälle wie die mit NSU 2.0 unterzeichneten Drohmails, bei denen die Daten von Betroffenen teils von Polizeicomputern abgefragt worden waren, lassen auch am Vertrauen in Behörden zweifeln. »Angesichts der Frage, ob es ein rechtsextremes Netzwerk bei der Polizei gibt, bräuchte es eigentlich auch eine Auskunftssperre für Behörden. Denn auch von hier kann eine konkrete Bedrohungssituation ausgehen«, sagt dazu Friedrich.

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