Unseriöse Gewinnversprechen und Streaming-Anbieter

Verbraucherzentrale Brandenburg warnt

  • Lesedauer: 3 Min.

Ob per Post oder Telefon: Bei den Gewinnspiele wollen in der Regel die vermeintlichen Glücksspender nur die Verbraucherdaten oder Geld. Klingelt das Telefon und eine sympathische Stimme erklärt, dass man Geld gewonnen habe und nur noch die Adresse mitzuteilen brauche, ist man geneigt, Daten preiszugeben. Doch die Ernüchterung folgt nur ein paar Tage später, wenn eine Bestätigung zum Beispiel über ein Gewinnspiel-Abo oder ein Zeitschriften-Abo erfolgt und 89 Euro fällig sind.

»Wir raten Betroffenen, einem solchen Vertragsschluss unverzüglich zu widersprechen und ihr Bankkonto im Auge zu behalten, so dass sie unberechtigte Abbuchungen schnell bemerken«, rät Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. Einen Musterbrief für den Widerspruch stellt die VZB zum Download bereit.

Auch per Post wird mit vermeintlich sicheren Gewinnen geworben. »Status Bestätigter Gewinner«, »aufrichtige Glückwünsche« - blumige Floskeln gaukeln den schnellen Gewinn von 1000 Euro vor. Am Ende ist man aber nach Rücksendung des Gewinnnachweises derjenige, der als Trostpreis einen Einkaufsgutschein in Höhe von 3 Euro erhält, einlösbar in kurzer Frist und mit Mindestbestellwert von 25 Euro. Nicht der gelinkte Verbraucher gewinnt, sondern der Anbieter.

Die Absender dieser Gewinnversprechen geben sich viel Mühe dabei, einen vermeintlich sicheren Gewinn anzupreisen. Gleichzeitig halten sie sich mit ihren Formulierungen alle rechtlichen Hintertüren offen. »Beantworten Sie diese Briefe nicht. Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Daten schriftlich, um künftige Zusendungen von vorn herein zu unterbinden.« Die VZB stellt dafür einen Musterbrief bereit.

Wie im schlechten Film

Die VZB warnt auch vor unseriösen Video-Streaming-Diensten für Filme und Serien. Diese fordern Verbraucher nach Abschluss einer kostenlosen Testphase zur Zahlung angeblich automatisch geschlossener Aboverträge auf. Gleichzeitig hat das Streaming in der Regel nicht einmal funktioniert.

In Brandenburg sorgen gegenwärtig folgende Plattformen für Ärger, die sich zum Verwechseln ähnlich sehen: moxflix.de, nonaplay.de, semoplay.de, heloplay.de, pandaflix.de, manuflix.de und rayflix.de. Unseriöse Anbieter verändern die Namen der Webseiten jedoch regelmäßig.

»Häufig machen unseriöse Anbieter nicht deutlich, wenn ein kostenloses Angebot nach einer bestimmten Zeit automatisch in ein kostenpflichtiges übergeht. Gleichzeitig berichten Verbraucher, die Webseiten zwar besucht, aber keinerlei Daten eingegeben oder die Registrierung abgebrochen zu haben«, so die VZB-Rechtsexpertin Michèle Scherer. Die Verbraucherzentrale hat eine umfassende Liste einschlägig bekannter Namen veröffentlicht.

Allen Fällen gemein sei, dass die Betreiber der Plattformen Forderungen vehement einfordern. Scherer rät Betroffenen, sich keinesfalls unter Druck setzen zu lassen und der Forderung erst einmal vorsorglich zu widersprechen. »Wichtig ist, dass sie dabei nicht mehr persönliche Daten preisgeben, als die Betreiber der fraglichen Webseiten bereits kennen«, so die Expertin.

Um unseriöse Anbieter im Voraus als solche zu erkennen, kann neben dem Blick auf die Liste der bei den Verbraucherzentralen bekannten unseriösen Namen auch eine Internetsuche nach Meldungen zur Plattform helfen.

Wer Probleme mit anderen als den gelisteten Anbieternamen hat, kann seine Schwierigkeiten über das Beschwerdepostfach der Verbraucherzentrale melden. VZB/nd

Betroffene können sich auch telefonisch beraten lassen:

- Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr),

- online unter www.vzb. de/terminbuchung,

- E-Mail-Beratung unter www. vzb.de/emailberatung

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