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Der Streit um die Definition von isrealbezogenem Antisemitismus erreicht das Internet.

  • Peter Ullrich
  • Lesedauer: 6 Min.

Antisemitismus im Internet ist ein riesiges Problem - und angesichts seines steten Bedeutungsgewinns auch ein wachsendes. Das Netz bietet nicht nur Gelegenheiten, ohnehin verbreitete abwertenden Stereotype, Hass oder Gewaltfantasien zu äußern. Nicht wenige, die sich wissenschaftlich damit befassen, sind der Ansicht, dass es diese Effekte regelrecht produziert - mindestens aber als Katalysator und Verstärker fungiert.

Die Verbreitung antijüdischer Verschwörungstheorien im Kontext der Covid-19 Pandemie ist nur das jüngste Beispiel. Unwidersprochen im eigenen Umfeld stilisiert man sich als Diktaturopfer und heftet sich »Judensterne« an. Ohne, dass dieser Widerspruch (einer unter so vielen) auffiele, werden gleichzeitig Juden für die Pandemie verantwortlich gemacht oder als deren Profiteure hingestellt. Die rechtsextremen Terroranschläge der jüngsten Jahre wiederum sind die katastrophalsten Folgen von antisemitischer, rassistischer und antifeministischer Radikalisierung nicht zuletzt über die sogenannten Sozialen Medien. Die diesbezüglichen Politiken der Plattformanbieter sind widersprüchlich und zu lässig.

Der Autor

Peter Ullrich, Jg. 1976, Dr. phil. Dr. rer. med., ist Senior Researcher am Zentrum Technik und Gesellschaft und Fellow am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin. Sein 2019 erarbeitetes »Gutachten zur ›Arbeitsdefinition Antisemitismus‹ der International Holocaust Remembrance Alliance« ist auf den Internetseiten der Rosa-Luxemburg-Stiftung frei verfügbar.

Deswegen gibt es verschiedene Bemühungen, diese stärker in die Pflicht zu nehmen: etwa mit Hilfe des »Digital Service Act«, einer derzeit von der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen vorbereiteten großen Initiative zur Regulierung der Netzplattformen.

Sieben internationale jüdische Organisationen, die in Brüssel tätig sind, haben sich in diesem Kontext jüngst in einem offenen Brief an die EU-Kommission gewandt. Diese solle sich nachdrücklich für eine wirkungsvolle Bekämpfung von Hassreden im Internet einsetzen. Einige Forderungen der Initiative sind bemerkenswert. Da ist zum einen die klare Benennung des Ziels: Der Schutz der (potenziell) Betroffenen vor Angriffen muss die Grundlage aller Maßnahmen darstellen. Um das umzusetzen - also insbesondere Inhalte konsequenter zu löschen -, ist zunächst die Ausbildung der Kontrollierenden zu verbessern und sind entsprechende zivilgesellschaftliche Aktivitäten zu unterstützen.

An die Wurzeln des Problems gehen darüber hinaus zwei weitere Forderungen. Erstens: Umfassende und wiederkehrende Datenanalysen sollen deutlich und nachvollziehbar machen, wie genau sich Antisemitismus online verbreitet. Und zweitens sollen hierzu die Algorithmen der Plattformen offengelegt werden - um auf Basis dieses Wissens wirkungsvolle Gegenstrategien finden zu können. Letzteres wäre eine kleine Netzrevolution - entsprechend gering sind daher wohl die Umsetzungschancen.

Doch enthält das Schreiben auch einen hoch kontroversen Punkt. Die Organisationen fordern, dass die sogenannte »Arbeitsdefinition Antisemitismus« der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) Grundlage dieser Regulierungen werden soll. Hätten sie damit Erfolg, wäre das ein Pyrrhussieg im Kampf gegen den Hass im Netz. In einem Gutachten für die Rosa-Luxemburg-Stiftung und medico International habe ich 2019 dargelegt, wie sehr deren Name - »Arbeitsdefinition« - ernst genommen werden muss: Viel Arbeit ist noch nötig, um diese Definition von eklatanten Widersprüchen und Leerstellen zu befreien. Diese Definition - zumal in der entstellten Fassung, die die Bundesregierung adaptiert hat -, ist unter anderem erstaunlich schwach in Hinblick auf religiös und rechts grundierten Antisemitismus, während sie sich, vor allem in den vielen, rund um die eigentliche »Definition« aufgeführten Beispielen, in extenso mit israelbezogenem Antisemitismus befasst.

Zwei Briefe an Facebook

Der Nahostkonflikt ist gewiss einer der relevantesten Kontexte, in denen sich heute Antisemitismus äußert. Doch die Formulierungen der Arbeitsdefinition und die Praxis ihrer Anwendung zeigen, dass sie zu oft genutzt wird, um missliebige Positionen aus dem Feld legitimer Meinungen auszuschließen. So geschieht es derzeit auf kommunaler, auf Landes- und auf Bundesebene in verschiedenen Resolutionen zur BDS-Bewegung, die entgegen ihren expliziten Positionierungen und trotz aller interner Heterogenität als umfassend antisemitisch klassifiziert wird.

Hier wird Klarheit suggeriert, wo Grautöne und politische wie moralische Widersprüchlichkeiten das Bild prägen sollten. Genau gegen diese Tendenz wendet sich ein anderer, wenige Tage vor jenem Schreiben an die EU-Kommission publizierter offener Brief. 56 wissenschaftliche Persönlichkeiten aus aller Welt, viele von ihnen auf Holocaust- und Antisemitismusforschung, jüdische Geschichte und den Nahostkonflikt spezialisiert, wenden sich direkt an Facebook, das noch immer vielleicht wichtigste Netzwerkmedium. Zu ihnen gehören viele israelische und jüdische Intellektuelle sowie einige Koryphäen ihrer Fächer wie Gilbert Achcar, Peter Beinart, Bashir Bashir, Jose Brunner, Gideon Freudenthal, Alon Confino, Amos Goldberg und Michael Rothberg. Auch ich habe das Dokument unterzeichnet.

Diese Positionierung ist wiederum eine Reaktion auf einen dritten offenen Brief in Sachen Antisemitismus und Internet. Darin hatten sich 128 Organisationen in Zusammenarbeit mit der israelischen Regierung Facebook aufgefordert, jene Arbeitsdefinition der IHRA vollständig zu adaptieren.

Asymmetrische Löschandrohung

Wie könnte dies aussehen? Nimmt man so simple Checklisten wie den auf den früheren israelischen Spitzenpolitiker Nathan Scharanski zurückgehenden und in der IHRA-Definition wieder aufgenommenen »3-D-Test für Antisemitismus« zur Grundlage, der die »Delegitimierung« und »Dämonisierung« Israels sowie die Anwendung »Doppelter Standards« als Kriterien aufbietet, wäre womöglich schon ein emotionales Posting zu einem Übergriff der israelischen Armee ein Löschkandidat, wenn es den Vorfall nicht in den Kontext etwa gewalttätiger Aktionen der palästinensischen Seite stellt. Umgekehrt - für ein vom Konfliktzusammenhang isoliertes Skandalisieren palästinensischer Gewalt - würde das nicht gelten. So könnte eine asymmetrische Löschandrohung entstehen.

Auch jene Intervention der 56 geht davon aus dass Antisemitismus im Netz eine wachsende Bedrohung ist und besonders auch von Facebook besser bekämpft werden muss. Sie wendet sich aber gegen den Einsatz jener Arbeitsdefinition - von deren missbräuchlicher Anwendung als Instrument zur Unterminierung von Redefreiheit sich mittlerweile sogar ihr maßgeblicher Urheber, Kenneth Stern, scharf distanziert.

Dieser Appell an Facebook scheint vorerst Erfolg zu haben. So schreibt Monika Bicker, Facebook-Vizepräsidentin für »Content Policy«, in einer Antwort, dass man inhaltliche Anregungen aus der IHRA-Definition bezogen habe, aber für die konkrete Arbeit eben eine »hochgradig spezifische Definition« benötige. Zur Erinnerung: Die Arbeitsdefinition lautet - ganz das Gegenteil von spezifisch - im Kern: »Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegen Juden ausdrücken kann

Doch der mögliche Erfolg dieses Briefes an Facebook kann nicht zufriedenstellen. Der Kampf um die Durchsetzung bestimmter Definitionen ist mit starken Emotionen und nachvollziehbaren Interessen verbunden - und die unglückliche Konfliktkonstellation offenbart praktisch nur schwer miteinander vermittelbare Zugänge. Diese Perspektiven müssen aber zusammenkommen, wenn man in universalistischer Haltung klar gegen - auch israelbezogenen - Antisemitismus, aber ebenso gegen Menschenrechtsverletzungen in den Besetzten Gebieten und rassistische Diskriminierung einstehen will.

Die Kritik an der Definition sorgt sich um zweierlei: erstens um das Verschwinden von Räumen, in denen berechtigte palästinensische Interessen vertreten und diskutiert werden können, ohne a priori unter strategischen Antisemitismusverdacht zu fallen. Zweitens ist man ernsthaft verärgert, dass ein solcher Text, dessen Zustandekommen nur aus der Eigendynamik politischer Prozesse und diplomatischer Formelkompromisse zu erklären ist, ernsthaft für sich in Anspruch nimmt, als Definition ernst genommen zu werden - und teils gar in der Wissenschaft Verwendung findet.

Die Unterstützung der Definition speist sich gleichfalls aus zwei Motivationen: einmal aus der Hoffnung auf Anerkennung von Sorgen über die sehr reale Bedrohung durch Antisemitismus. So wird der institutionelle Erfolg der Arbeitsdefinition zurecht als symbolische Anerkennung verstanden - und jeder Angriff auf diese, welche Motive auch immer er haben mag, gerät in den Verdacht, Antisemitismus bagatellisieren zu wollen. Die zweite Motivation ist tatsächlich die Durchsetzung eines Antisemitismuskonzepts, in dem die Grenzen für legitime Kritik an Israel sehr eng gezogen werden.

Hier liegt die Tragik dieser Konfliktkonstellation. In dem Willen, genuinen Antisemitismus abzuwehren, sind sich alle Involvierten einig. Doch produktiven Streit in Anerkenntnis all der Grauzonen und Widersprüchlichkeiten - statt nur widerstreitender offener Briefe - zu der Frage, wie genau Antisemitismus zu definieren, wo genau er zu finden und auf welche Trägergruppen er vor allem zurückzuführen ist, gibt es leider kaum.

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