Verbot für Einwegplastik ab Juli 2021

Wichtig für Verbraucher

  • Lesedauer: 3 Min.

Im Sommer 2021 sollen die Plastikteller und Plastikgabeln, die Wattestäbchen und Strohhalme aus Kunststoff aus den Supermarkt-Regalen verschwinden. Das EU-weite Verbot für bestimmte Wegwerfprodukte stand Mitte September auf der Tagesordnung des Bundestages. In Deutschland soll weniger Müll entstehen, und was nicht mehr genutzt wird, soll vermehrt wiederverwertet werden statt in der Müllverbrennung zu landen. Der Bundesrat muss den Gesetzen aber noch zustimmen. Weitere Pläne sehen vor, dass es Verbrauchern erleichtert werden soll, ihren Elektroschrott bald auch im Supermarkt loszuwerden.

Einwegplastik: Wegwerfprodukte, für die es gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt. Als Folge beschloss der Bundestag ein entsprechendes Gesetz. Tabu sind ab Juli 2021 Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor. Ziel ist es, dass weniger Plastikmüll an Stränden und im Meer landet.

Retourenvernichtung: Unklar ist, wie viele zurückgegebene Waren im Handel zu Abfall werden. Dazu fehlen Daten. Mit einer neuen »Obhutspflicht« bekommt der Staat eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Es gibt damit grundsätzlich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden. Das gilt auch für eine neue Transparenzpflicht, wonach Händler und Hersteller besser dokumentieren müssen, was mit den Waren passiert.

Wer beispielsweise Einwegbecher in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Details dazu sind noch zu klären. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrwegverpackungen zu setzen.

Der Bund, seine Behörden und Unternehmen werden verpflichtet, bei der Auftragsvergabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind, die also etwa aus recyceltem Material hergestellt sind.

Batteriegesetz: Das Gesetz regelt den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Die Sammelquote für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht. In der Praxis lag die Quote zuletzt schon bei gut 52 Prozent.

Rückgabe von Elektrogeräten: Der Haartrockner geht nicht mehr, der Toaster streikt - fortan soll es leichter werden, Elektroschrott loszuwerden. Vorgesehen ist, dass große Supermärkte, die öfter Elektroartikel im Sortiment haben, alte Geräte zurücknehmen müssen, wenn diese eine Kantenlänge bis 50 Zentimeter haben. Bisher waren dazu nur Läden mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, die Grenze lag bei 25 Zentimetern. Größere Geräte müssen bisher und auch künftig nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde auch ein neues kauft.

Plastiktütenverbot: Das Verbot von klassischen Plastiktüten an der Ladenkasse war von der Bundesregierung schon Ende 2019 beschlossen worden. 1,6 Milliarden Tüten im Jahr sollen eingespart werden. Dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse würden aber ebenso erlaubt wie stabilere Tüten. dpa/nd

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