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Jobcenter hat gegen EU-Recht verstoßen

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeigt, dass die Verwehrung von Sozialhilfe nicht immer einfach möglich ist

EU-Bürger*innen können auch ohne Job in Deutschland einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Deutsche Behörden dürfen sich nicht immer auf Ausnahmen berufen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142743.jobcenter-hat-gegen-eu-recht-verstossen.html

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