Wegpopstopp für Fahrradwege

Oberverwaltungsgericht verschont temporäre Radspuren bis zu einem endgültigen Urteil

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Berliner Senatsverkehrsverwaltung muss die temporären Radwege auf den Straßen der Hauptstadt vorerst nicht abbauen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am späten Dienstagnachmittag bekanntgegeben. Es hat einen in einem Eilverfahren ergangenen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. September »vorläufig außer Vollzug gesetzt«. Geklagt hatten zwei Mitglieder der oppositionellen AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die Verwaltung von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hatte umgehend Beschwerde eingelegt. »Wir begrüßen diese erste Entscheidung im Eilverfahren«, sagt deren Sprecher Jan Thomsen auf nd-Anfrage. »Die Entscheidung zur Beschwerde steht aber noch aus, dies gilt es abzuwarten. Auch das Hauptsacheverfahren wird noch fortgeführt«, erklärt Thomsen.

Das Verwaltungsgericht hatte die Auffassung vertreten, dass die Verkehrsverwaltung »die Voraussetzungen für die Einrichtung der Verkehrsanlagen nicht hinreichend dargelegt hatte«. Es ging davon aus, dass Radwege nur dort angeordnet werden dürften, wo eine mit Zahlen belegbare konkrete Gefahrenlage gegeben ist. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte der Senat Verkehrszählungen und Unfallstatistiken nachgereicht. »Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei unter Berücksichtigung dieser Unterlagen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft«, schreibt das Gericht in einer Mitteilung. Die AfD-Abgeordneten hätten »lediglich pauschal geltend gemacht, sich wegen Staus nicht in gewohnter Weise durch das Stadtgebiet bewegen zu können«. Diese Einschränkung sei »nicht schwerwiegend«, da sich Fahrtzeiten »nur minimal« verlängerten.

»Eine endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus, aber die Hinweise darauf, dass es anders als das Verwaltungsgericht entscheiden wird, verdichten sich durch die Entscheidung, dass die Pop-up-Radwege nicht zurückgebaut werden müssen«, erklärt Linke-Verkehrspolitiker Kristian Ronneburg.

Experten zeigten sich verwundert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. »Ich gehe mal davon aus, dass die nächste Instanz das Urteil zu den temporären Radwegen einkassiert«, sagte im September Tilman Bracher zu »nd«. Er ist Bereichsleiter Mobilität am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), dem größten wissenschaftlichen Institut der Republik, das sich mit kommunalen Themen beschäftigt. »Paragraf 45, Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung legt fest, dass für die Einrichtung von Radwegen das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage nicht erforderlich ist«, begründete er seine Ansicht.

Der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek fabuliert derweil darüber, dass die Richter »grünes Licht für den Verkehrskollaps« gegeben hätten. Rot-Rot-Grün könne nun die ganze Stadt mit »Autohass-Sperren« zupflastern. Seine Fraktion setzt auf die finale Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Angesichts der Rechtslage sollten die Fahrradhasser sich wohl nicht zu große Hoffnungen machen.

»Wir sind sehr froh über diesen Etappensieg für die Verkehrssicherheit«, erklären Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek sowie Stefan Taschner, Sprecher für Radverkehr. Diese Entscheidung mache »Mut für die Verkehrswende«. Für wirkliche Rechtssicherheit sei allerdings eine »Änderung der Straßenverkehrsordnung, die Städten endlich mehr Spielraum gibt«, nötig.

Kristian Ronneburg von der Linken fordert, »dass in Zukunft Anordnungen im Sinne des gesamten Umweltverbundes und des erforderlichen Wirtschaftsverkehrs getroffen werden«. Er meint damit die Kantstraße in Charlottenburg, wo die längste Pop-up-Fahrradspur Berlins eingerichtet worden ist. Nicht ausreichend berücksichtigt worden sind dabei jedoch der dichte Busverkehr sowie ausreichend für Lieferanten reservierte Parkzonen. »Was wir nach den Pop-up-Radwegen brauchen, sind nun endlich auch schnellere Prozesse bei der Umsetzung von Zebrastreifen und Busspuren sowie der regulären Planung von Radwegen«, sagt Ronneburg. Erst am Dienstag wurde für die zügige Umsetzung eines geschützten Radstreifens auf dem Tempelhofer Damm demonstriert. Dieser wurde bereits 2017 beschlossen.

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