Linke klagt gegen Ceta-Abkommen

Bundesverfassungsgericht prüft Rolle des Bundestags beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada

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Karlsruhe. Der Deutsche Bundestag hat nach Auffassung der Linksfraktion das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta zu leichtfertig mit auf den Weg gebracht. In der verabschiedeten Stellungnahme aus dem September 2016 werde der Bundesregierung quasi ein Freibrief erteilt, sagte der Linke-Abgeordnete und frühere Parteichef Klaus Ernst der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Damit sei der Bundestag seinen Mitwirkungspflichten bei der europäischen Integration nicht nachgekommen. »Er hätte eine klare Anweisung geben oder ein Gesetz erlassen müssen.«

Die Linksfraktion hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen den Bundestag eingereicht, an diesem Dienstag verhandeln die Richter des Zweiten Senats darüber. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.

Die Bundesregierung sieht in dem Handelspakt große wirtschaftliche Chancen. Aber auch der Widerstand ist groß, in Karlsruhe sind mehrere Klagen anhängig. Ein Bündnis der Verbraucherorganisation Foodwatch und der Vereine Campact und Mehr Demokratie hatte allein mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. 2016 stand sogar der Start des Abkommens auf der Kippe. Im Eilverfahren erlaubten die Richter damals die deutsche Beteiligung. Die Bundesregierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Ein Stopp von Ceta ist immer noch möglich.

Darauf zielt auch eine zweite Klage der Linksfraktion gegen die Bundesregierung. Am Dienstag geht es aber ausschließlich um die Rolle des Bundestags. Dieser hat Mitwirkungsrechte, wenn zum Beispiel Kompetenzen von nationalen auf EU-Institutionen übertragen werden. Eine Stellungnahme des Bundestags muss die Bundesregierung ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene zugrundelegen.

Die auf Antrag von CDU/CSU und SPD beschlossene Stellungnahme zu Ceta kritisieren die Linke-Abgeordneten als »Blankoscheck für die Exekutive«, wie es in der Klageschrift heißt. Dabei bedeuteten die im Abkommen vorgesehenen Ständigen Ausschüsse eine Entmachtung des deutschen Parlaments, sagte Ernst. »Der Bundestagsabgeordnete, den die Bürger gewählt haben, wird im Extremfall überflüssig, weil ein Ständiger Ausschuss die Rechtssetzung macht.«

Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitiger EU-Zuständigkeit. Damit das Abkommen vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das ist erst zum Teil passiert. In Deutschland kann Ceta erst ratifiziert werden, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Klagen entschieden hat. dpa/nd

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