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Auch bei weniger als 2000 Euro Mietrückstand
Kündigung des Mietverhältnisses
Ungeachtet von Notstandsmaßnahmen und besonderen Ausnahmen ergibt sich aus dem Mietvertrag die Pflicht, monatliche Miete zu zahlen. Kommt der Mieter mit dieser Verpflichtung in Verzug, gibt das Gesetz dem Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag fristlose und fristgemäß zu kündigen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143074.auch-bei-weniger-als-euro-mietrueckstand.html
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