Rückschlag für Eindämmung

Martin Kröger über das Urteil zur Berliner Sperrstunde

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist eine Klatsche für die Bemühungen des rot-rot-grünen Senats, das Infektionsgeschehen in der Hauptstadt unter Kontrolle zu bringen. Zwar geht aus den Informationen über die Ansteckungen mit Covid-19 klar hervor, dass es in Berlin insbesondere die 20- bis 40-Jährigen waren, die sich zuletzt infiziert haben. Also genau jene, die über den Sommer feuchtfröhlich gefeiert hatten, nicht nur in den Parks, sondern auch in Bars und Kneipen. Trotz dieser Erkenntnisse hat es der Senat nicht vermocht, das Gericht von der Sperrstunde zu überzeugen. Das Verwaltungsgericht erklärte zwar, die Regelung verfolge »das legitime Ziel«, die Ausbreitung der Seuche zu verringern. Zur Erreichung dieses Zieles sei die Sperrstunde sogar möglicherweise geeignet. Aber statt in der Gastronomie sehen Gesundheitsexperten aktuelle Fallhäufungen im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis sowie in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Aber eben nicht ausdrücklich in Kneipen und Restaurants.

Ob die in der Coronakrise arg gebeutelten Gastronomen nun aufatmen können, bleibt indes abzuwarten. Der Senat hat Widerspruch vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt, er muss nun beweisen, dass seine Verordnungen einer Rechtsprüfung standhalten. Wahrscheinlich wäre der Senat auch gut beraten, die Parlamente wieder stärker in seine Verordnungen zum Infektionsschutz einzubeziehen. Das Virus freilich wird sich um das juristische Hickhack wenig kümmern, es breitet sich in der Hauptstadt derzeit rasant aus. Die Infektionsketten müssen unterbrochen werden, unter allen Umständen.

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