nd-aktuell.de / 22.10.2020 / Politik / Seite 7

Ein Recht nur auf dem Papier

In Frankreich könnte ein neues Gesetz Frauen den Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch noch einmal erschweren

Ralf Klingsieck, Paris

Vor 45 Jahren wurde den französischen Frauen per Gesetz endlich das Recht auf Schwangerschaftsabbruch zuerkannt. Jetzt aber sorgt im Parlament ein neues Gesetz für Diskussionen, durch das die Frist für den Abbruch von bisher 12 auf 14 Wochen heraufgesetzt werden soll. Der Text wurde vor Tagen in der Nationalversammlung in erster Lesung angenommen. Verfasst worden war er von einer Minderheit in der von Emmanuel Macron 2016 gegründeten Bewegung En Marche, die ihn ins Parlament einbrachten.

Dabei stimmte selbst die Mehrheit der offiziellen und regierungsnahen En-Marche-Fraktion zusammen mit linken Oppositionsparteien für das Gesetz, während der Rest von En Marche mit den rechten Parteien dagegen votierte. Das ist umso bemerkenswerter, als die Gesetzesinitiative den Interessen der Regierung zuwiderläuft. Die will das brisante Thema Schwangerschaftsabbruch, um das es seit Jahren ruhig geworden war, nicht wieder ins Zentrum innenpolitischer Auseinandersetzungen geraten lassen. Es ist aber zu befürchten, dass die reaktionär klerikale Bewegung Demo pour tous (Demonstration für alle), die sich in feindseliger Reaktion auf die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe gebildet hatte, das Thema instrumentalisiert. Auch die katholische Kirche, die das 1975 eingebrachte Gesetz nicht verhindern konnte und die sich über Jahrzehnte dazu relativ zurückhaltend verhalten hat, könnte jetzt offensiver werden. Davon zeugen jüngste Äußerungen französischer Bischöfe, die - wie der Papst - Schwangerschaftsabbruch mit Mord gleichsetzen.

Die Regierung stellt sich zunächst aber nicht frontal gegen die Gesetzesinitiative, zumal noch offen ist, ob sie von ihr gestoppt oder entschärft werden kann. Wohl um zunächst Zeit zu gewinnen, hat Gesundheitsminister Olivier Véran das Nationale Ethikkomitee um ein Gutachten gebeten, das bis Ende November vorgelegt werden soll, also bevor der Text im Senat, der zweiten Kammer des Parlaments, behandelt wird.

Widerstand kommt auch aus Kreisen der betroffenen Ärzte. Der Präsident der Frauenärztevereinigung ist ein entschiedener Gegner des Schwangerschaftsabbruchs, und das beeinflusst viele Mediziner, die daher von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch machen, aus moralischen oder religiösen Gründen keinen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Dieser Trend zur Verweigerung könnte noch stärker werden, wenn die Frist auf 14 Wochen heraufgesetzt wird, denn bis zur 12. Woche kann das Absaugverfahren eingesetzt werden, während danach der Abbruch nur noch chirurgisch möglich ist.

Andererseits fordern fortschrittliche Frauenärzte und Hilfsvereine wie Planning Familial seit Jahren eine Verlängerung der Frist. In vielen Regionen des Landes steht das Recht auf Schwangerschaftsabbruch nur auf dem Papier, und betroffene Frauen müssen oft wochenlang nach einem Arzt suchen, der dazu bereit ist. Dadurch haben sie oft große Probleme, die gesetzliche Frist einzuhalten. Wird die überschritten, bleibt nur die teure Reise in die Niederlande, nach Großbritannien oder Spanien, wo bis zur 24. Woche abgetrieben werden kann und sich Privatkliniken auf dieses lukrative Geschäft spezialisiert haben.

Diesen Weg nehmen Schätzungen zufolge jährlich bis zu 5000 Frauen. Dagegen wird der Eingriff in Frankreich, wenn er in öffentlichen Krankenhäusern stattfindet, voll von der Krankenkasse getragen. Doch in den letzen 20 Jahren sind landesweit 135 kleinere Krankenhäuser und mit ihnen Geburtenstationen und Zentren für Schwangerschaftsabbruch geschlossen worden. So müssen die Frauen oft weite Wege bis zum nächsten Facharzt oder Krankenhaus zurücklegen. Jede fünfte ungewollt schwangere Frau muss sogar in ein anderes Departement fahren, weil es in ihrem Heimatdepartement keine Ärzte und Krankenhauskapazitäten für den Eingriff gibt.

Im vergangenen Jahr wurden 232 000 Abtreibungen vorgenommen. Diese Zahl ist seit Jahrzehnten relativ stabil und lag auch vor dem Gesetz von 1975 in dieser Größenordnung - nur dass der Abbruch damals illegal war und meist unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen erfolgte und nicht wenige Menschenleben forderte. Diese Zahlen widerlegen auch die Behauptung, dass Abtreibungen die natürliche »Erneuerung« der Bevölkerung gefährden, denn Frankreich ist nach wie vor in Europa das Land mit der höchsten Geburtenrate. Um das Kapazitätsproblem zu entschärfen, sieht der jetzt vorliegende Gesetzestext vor, dass künftig auch Hebammen Abtreibungen durch Absaugen bei Vollnarkose oder örtlicher Betäubung vornehmen dürfen. Von der Ausbildung her sind sie dazu längst befähigt, aber es ist ihnen bislang nicht gestattet. Im Medizinstudium dagegen ist Schwangerschaftsabbruch ein vernachlässigtes Thema, doch jeder Arzt ist berechtigt, ihn vorzunehmen.