Ohne Anklage hinter Gittern

Einer der in Israel in präventiver Haft einsitzenden Palästinenser wehrt sich mit einem Hungerstreik

  • Oliver Eberhardt
  • Lesedauer: 3 Min.

Ein paar Schlucke Wasser, sonst nichts: Am Freitag waren 88 Tage vergangen, seit Maher al Akhras seinen Hungerstreik begann. Der 49-Jährige sei wach, könne aber seine Beine nicht mehr bewegen; das Seh- und Hörvermögen nehme ständig ab, heißt es in einer Mitteilung der Klinik in der israelischen Stadt Rehovot, in die die Behörden al Akhras im August eingeliefert hatten, als sein Hungerstreik andauerte, und sein Zustand immer schlechter wurde.

Ende Juli hatten Sicherheitskräfte den sechsfachen Vater festgenommen. Maher al Akhras gehöre dem Islamischen Dschihad an, sei in der Vergangenheit schon fünf Mal festgenommen worden, heißt es bei der israelischen Regierung. In einem Onlinevideo habe er zuletzt zu Gewalt gegen Israelis aufgerufen. Al Akhras bestreitet das; seine Anwältin Ahlam Haddad verweist auf Fehler bei der Übersetzung des Videos.

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Kurz nach al Akhras’ Festnahme verhängte das Verteidigungsministerium die sogenannte »Verwaltungshaft«. Dabei handelt es sich um ein juristisches Mittel, das meist gegen Palästinenser und in geringerem Umfang gegen rechtsextreme jüdische Israelis angewendet wird. Die Betroffenen werden in Haft geschickt, ohne dass Beweise für konkrete Straftaten erforderlich sind oder Anklage erhoben werden muss.

Die Haftanordnungen sind auf jeweils sechs Monate befristet und können beliebig oft erneuert werden; die einzige Bedingung: Die Sicherheitsdienste, meist der Inlandsgeheimdienst Schin Bet, müssen glaubhaft machen können, dass die Inhaftierten eine Gefahr darstellen - eine niedrige Hürde, weil selbst öffentlich geäußerte Sympathien für bestimmte Gruppen von vielen Richtern als ausreichend betrachtet werden, um Haftanordnungen zu bestätigen, wenn denn mal Betroffene dagegen klagen. Meist passiert das nicht, weil sich viele die Anwalts- und Gerichtskosten nicht leisten können. Und auch, weil die palästinensische Regierung den Familien der Inhaftierten für die Dauer der Haft Unterstützungszahlungen überweist.

Einer Statistik der Menschenrechtsorganisation B’Tselem zufolge befanden sich zum 31. August 2020 355 Palästinenser in Administrativhaft. In den meisten Fällen endet eine solche nach spätestens zwölf Monaten. 54 Personen saßen bereits seit mehr als ein Jahre lang ein. Länger als zwei Jahre befand sich seit April 2019 niemand mehr in Verwaltungshaft.

Aus Sicht der israelischen Regierung ist die Verwaltungshaft ein notwendiges Mittel, um Anschläge zu verhindern, bevor sie begangen werden können. Wenn sich die Hinweise mehren, dass jemand Gewaltakte plane oder andere dazu aufrufe, dann könne man nicht warten, bis diese Taten tatsächlich begangen werden, heißt es in einer Stellungnahme des Justizministeriums.

Doch ein Blick auf die praktische Umsetzung der Verwaltungshaft zeigt auch: Die Entscheidungsstrukturen, die einer Haftanordnung vorausgehen, sind intransparent, die Kriterien dehnbar. Zunächst weist der Schin Bet das Verteidigungsministerium auf eine bestimmte Person hin, woraufhin dieses dann die entsprechende Anordnung dem Verteidigungsminister zur Unterschrift übersendet. Wird gegen die Anordnung geklagt, berufen sich Schin Bet und Verteidigungsministerium auf die nationale Sicherheit, um keine Akteneinsicht gewähren zu müssen. Wie belastbar die Vorwürfe sind, lässt sich von außen dementsprechend selten beurteilen.

Sicher ist jedoch, dass die Verwaltungshaft in der Vergangenheit auch angewandt wurde, um politischen Druck auszuüben. So wurden nach der palästinensischen Parlamentswahl 2006 viele der Abgeordneten, die auf der Liste der Hamas angetreten waren, in Verwaltungshaft genommen. Das einzige Argument für die unterstellte Gewaltbereitschaft war die Zugehörigkeit zur Hamas.

Am Freitag ließ Maher al Akhras über seine Anwältin mitteilen, er werde auch bis zum Tod gegen die Verwaltungshaft kämpfen. Die gegen ihn selbst bis Ende November angeordnete Haft darf einem Urteil des Obersten Gerichtshofs zufolge nicht verlängert werden.

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