Kabinett beschließt stufenweise Anhebung des Mindestlohns

Die Lohnuntergrenze soll in vier Schritten auf 10,45 Euro im Jahr 2022 steigen

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Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn wird in den kommenden beiden Jahren auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die neue Mindestlohnverordnung aus dem Arbeitsministerium. Danach wird die Lohnuntergrenze in vier Schritten steigen. Die erste Anhebung erfolgt zu Beginn des kommenden Jahres von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro. Anfang 2022 wird er auf 9,82 Euro und für das zweite Halbjahr 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Darauf hatte sich die Mindestlohnkommission im Juni verständigt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die von Kommission vorgeschlagene Anpassung orientiere sich an der Tarifentwicklung, berücksichtige aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Die Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen würden so verteilt, dass sie tragbar seien. Zugleich werde der Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert. »Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben«, fügte Heil hinzu.

Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert. Heil hat die Ergebnisse für diesen Herbst angekündigt und will dann Vorschläge für eine Reform machen. Der SPD-Minister hatte als Orientierung mehrfach auf Forderungen nach 12 Euro pro Stunde verwiesen, wie sie von den Gewerkschaften, Sozialverbänden und Teilen der Opposition sowie in der SPD selbst erhoben werden.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Susanne Ferschl, erklärte, die Regierung müsse den Mindestlohn in einem einmaligen Schritt auf mindestens 12 Euro anheben, damit Arbeitnehmer über die Runden kämen und im Alter nicht aufs Amt müssten. Sie dürfe sich nicht länger hinter der Mindestlohnkommission verstecken.

Die Kommission ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie zwei Wissenschaftlern besetzt und berät alle zwei Jahre über eine Anpassung der Lohnuntergrenze. Sie orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage. Die Lohnuntergrenze war zuletzt Anfang dieses Jahres von 9,19 auf 9,35 Euro angehoben worden. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im April 2019 rund 1,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn. Das entspricht rund 3,5 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse. epd/nd

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