• Berlin
  • Wem gehört die Stadt?

Stadtentwicklungssenator: Verstöße gegen Mietendeckel in Berlin halten sich in Grenzen

Sebastian Scheel (Linke): Bis Ende Oktober 1722 Verstöße angezeigt / Am 23.11. tritt zweite Stufe in Kraft

  • Lesedauer: 2 Min.
Berlin. Neun Monate nach Inkrafttreten des umstrittenen Berliner Mietendeckels halten sich offensichtlich die meisten Vermieter an die Regelungen. Bis Ende Oktober seien bei den Bezirken 1722 Verstöße angezeigt worden, sagte der Berliner Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) der Deutschen Presse-Agentur. Angesichts von rund 1,5 Millionen Wohnungen, für die ein Mietenstopp gilt, ist diese Zahl vergleichsweise gering.

In 1014 Fällen ging es Scheel zufolge um Verstöße gegen das Verbot, die Bestandsmieten zu erhöhen, und in 197 Fällen um das Überschreiten von Mietobergrenzen bei der Neuvermietung. 479 Mal beschwerten sich Mieter, weil sich Wohnungseigentümer nicht an die gesetzliche Verpflichtung hielten, Auskunft über bestimmte Parameter der Wohnung zu geben. Anhand dieser Kriterien - Baujahr, Ausstattung und Lage - bemessen sich die staatlich festgelegten Mietobergrenzen.

»Insgesamt ziehe ich ein positives Fazit«, sagte Scheel zu den Zahlen. Sie zeigten, dass der Großteil der Vermieter sich an das geltende Recht halte. »Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass Berlin im Gegensatz zu den sieben größten Städten Deutschlands im letzten Jahr einen Rückgang der Angebotsmieten zu verzeichnen hat«, so Scheel. »Das führen wir auf die Wirkung des Mietendeckels zurück.«

Seit 23. Februar sind im Zuge des bundesweit bisher einmaligen Gesetzes die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an Obergrenzen und zuletzt verlangte Miete halten.

Von diesem Montag an (23. November) tritt die zweite Stufe des Gesetzes in Kraft: Überhöhte Bestandsmieten sind dann gesetzlich verboten und müssen gesenkt werden. Das gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über den vom Land Berlin festgelegten Obergrenzen liegt. Scheel geht davon aus, dass das 340 000 Wohnungen betrifft.

Über die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels entscheidet das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich im zweiten Quartal kommenden Jahres. Bis dahin empfiehlt Scheel den Mietern, eingesparte Miete zur Seite zu legen. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal