nd-aktuell.de / 20.11.2020 / Politik

Der Vergleich hinkt

Immer häufiger finden NS-Vergleiche ihren Weg in den aktuellen politischen Diskurs. Es geht um Aufmerksamkeit und Provokation und, das Sagbare auszuweiten.

Julia Trippo

Immer häufiger finden NS-Vergleiche ihren Weg in den aktuellen politischen Diskurs. Wie beispielsweise am Mittwoch im Bundestag, als über die Novelle zum Infektionsschutz debattiert wurde[1]. Der Abgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Bernd Baumann erklärte in seiner Rede, dass die Gesetzesvorlage zum Infektionsschutz eine Ermächtigung der Regierung sein, »wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr« gegeben habe; offensichtlich eine Anspielung auf das Ermächtigungsgesetz. Wenngleich es berechtigte Kritik an dem Gesetz gibt[2], ist die Auslegung der AfD, das Gesetz würde der Bundesregierung diktatorische Befugnisse geben, eine gezielte Desinformation. Das Ermächtigungsgesetz aus 1933 ermöglichte Adolf Hitler die uneingeschränkte Macht, wodurch im Wesentlichen der Handlungsspielraum des Parlaments und damit die Demokratie abgeschafft wurde. Gegenteilig erweitert der neue Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes die Befugnisse des Bundestags. Außerdem wird die Bundesregierung verpflichtet, über die Entwicklung der Pandemie zu informieren.

Eine weitere NS-Analogie, die die Öffentlichkeit empörte, ereignete sich bereits vor einigen Tagen im Süden Deutschlands. Besonders erschütternd daran war, dass es dabei um ein Kind ging. Eine Elfjährige berichtete auf einer »Querdenken«-Demonstration am 14. November in Karlsruhe, wie sich Pandemie-Auflagen auf ihre Geburtstagsfeier mit Freund*innen auswirke: »Wir mussten die ganze Zeit leise sein, weil wir sonst vielleicht von unseren Nachbarn verpetzt worden wären. Ich fühlte mich wie bei Anne Frank im Hinterhaus, wo sie mucksmäuschenstill sein mussten, um nicht erwischt zu werden«.

Nikolas Lelle, der für die Aktionswochen gegen Antisemitismus der Amadeu Antonio Stiftung verantwortlich ist, erklärte gegenüber dem »nd«, dass Vergleiche wie diese dazu dienen, die NS-Herrschaft und im Fall von Karlsruhe auch die Shoa zu relativieren. Corona-Kritiker*innen würden versuchen, sich als die »neuen Juden« darzustellen, indem sie ihre derzeitige Position und die Einschränkungen der Regierung damit vergleichen, wie die Opfer des Nationalsozialismus behandelt wurden. Dieser Geschichtsrevisionismus - also der Versuch, ein Geschichtsbild zu revidieren - diene auch zur Schuldabwehr. Er sei als antisemitisch zu werten und eine Verhöhnung der tatsächlichen Opfer des Nationalsozialismus.

Für Lelle geht es beim Bezug der Geburtstagsparty auf das Schicksal von Anne Frank um Aufmerksamkeit und Provokation. Das Sagbare wird ausgeweitet. Und es funktioniert: Beispielsweise störte die AfD-Fraktion medienwirksam am Mittwoch im Plenarsaal mit ihrer Plakataktion die Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Viele Nachrichtenagenturen griffen die Bilder aus dem Bundestag auf, die AfD-Abgeordnete mit einem Grundgesetz und Trauerflor zeigten. Der Grund ist also der Regelbruch: Die AfD weiß, dass sie mit solchen Aktionen in die Medien kommt und damit Aufmerksamkeit erzeugt.

Doch warum nimmt gerade jetzt Geschichtsrelativierung zu? Laut Lelle hat das weniger mit dem Coronavirus zu tun, sondern eher damit, wie sich die Bewegung »Querdenken« zusammensetzt. Denn mit dem derzeitigen Diskurs schreibt sich die Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung in die geschichtsrelativierenden Positionen der Rechten ein. Außerdem befürchtet er einen Dammbruch in Bezug auf die wachsende Rolle der AfD in der »Querdenken«-Bewegung. Noch im August war die Partei viel weniger präsent, doch mittlerweile wird sie zu einer Art Sprachrohr. Das könne auch daran erkannt werden, dass die Abgeordneten der Alternative für Deutschland »Querdenker«-Demonstrant*innen in den Bundestag schleusten.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1144614.infektionsschutzgesetz-parlamente-muessen-gefragt-werden.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1144617.infektionsschutzgesetz-rechtskonflikte.html