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Sozialisierung geht haushaltsneutral

Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« legt aktualisierte Berechnungen zur Finanzierung vor

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Ende Februar 2021 wollen die Aktivistinnen und Aktivisten von »Deutsche Wohnen & Co enteignen« mit der Sammlung von Unterschriften für die zweite Stufe des Volksbegehrens beginnen. Das kündigte Rouzbeh Taheri von der Initiative am Montag bei einer Pressekonferenz an. Noch könnten die Fraktionen des Abgeordnetenhauses das Anliegen des Begehrens aufnehmen und selbst ein Gesetz beschließen, mit dem die 3000 Wohnungen übersteigenden Bestände von renditeorientierten Unternehmen gegen Entschädigung sozialisiert werden.

Tatsächlich ist für diesen Montagabend ein Gespräch mit den Fraktionsführungen der drei Koalitionspartner SPD, Linke und Grüne angesetzt. Doch allein schon wegen der Ablehnung des Vorhabens durch die Sozialdemokraten ist davon auszugehen, dass das Abgeordnetenhaus nicht tätig werden wird.

Viel Spielraum bei Entschädigungen

In einer ersten Kostenschätzung rechnete der Senat mit 36 Milliarden Euro Entschädigung für 240 000 zu sozialisierende Wohnungen. Wenn die Summe ohne Haushaltsbelastung aus den laufenden Mieten getilgt werden soll, resultierten daraus Nettokaltmieten von 8,87 Euro pro Quadratmeter.

In einer zweiten Berechnung zog der Senat die Bodenwertzuwächse seit Erwerb der Wohnungen von der Entschädigungssumme ab und kam auf rund 29 Milliarden Euro Entschädigung. Das ergäbe eine Nettokaltmiete von 7,53 Euro pro Quadratmeter.

Eine Entschädigung auf Basis des Steuerrechts läge bei 11,2 Milliarden Euro, in der Folge müssten Mieterinnen und Mieter 4,23 pro Quadratmeter monatlich nettokalt zahlen.

In allen Berechnungen sind Instandhaltungs- und Verwaltungskosten enthalten. nic

Wenn die über 170 000 nötigen gültigen Unterstützerunterschriften innerhalb der Vier-Monats-Frist zusammenkommen, werden die Berlinerinnen und Berliner im Herbst 2021 nicht nur Abgeordnetenhaus und Bundestag wählen, sondern auch über die Sozialisierung von geschätzt 240 000 Wohnungen abstimmen.

»Berlin erwirbt durch die Vergesellschaftung bleibende Werte und hat dann laufende hohe Einnahmen«, sagt Ralf Hoffrogge von »Deutsche Wohnen & Co enteignen«. Die Initiative wolle mit dem »Missverständnis« aufräumen, dass das Land hohe Geldbeträge für die Wohnungen aufbringen müsse und sich so hoch verschulde.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) argumentiert so. Wegen der hohen Entschädigungssumme hätte Berlin »noch viel mehr Schulden. Aber kein Geld mehr für die Förderung von neuen Sozialwohnungen« und vieles mehr, heißt es auf einer eigens eingerichteten Internetseite. Der BBU geht von einem Betrag von 36 Milliarden Euro aus – das entspricht der ersten Kostenschätzung des Senats auf Basis der Verkehrswerte. Es kursieren Beträge ab einem Euro für die Sozialisierung.

»Der Landeshaushalt wird durch die Vergesellschaftung nicht belastet, so dass auch die zusätzlichen Ausgaben durch die Corona-Pandemie der Enteignung nicht im Wege stehen«, erklärt Joanna Kusiak von »Deutsche Wohnen & Co enteignen«. »Die Höhe der Entschädigung ist eine politische Entscheidung mit rechtlichen Voraussetzungen«, führt sie aus. Denn das Grundgesetz gehe von einer Interessenabwägung aus. »Einer Abwägung zwischen den Interessen finanzgetriebener Wohnkonzerne und der Allgemeinheit«, so Kusiak.

Angesichts von 85 Prozent Mieterinnen und Mietern in der Stadt und dem Ziel einer Bruttowarmmiete, die höchstens 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens verschlingt, hat die Initiative eine Zielmiete von 3,70 Euro nettokalt pro Quadratmeter errechnet, was einer Entschädigung von acht Milliarden Euro entspräche. Wird der Ertragswert auf Basis der 2018 verlangten Durchschnittsmiete der Bestände von 6,71 Euro nettokalt pro Quadratmeter errechnet, käme eine Entschädigung von 24 Milliarden Euro heraus. Als Berechnungsgrundlage nimmt die Enteignungs-Initiative die in der Kostenberechnung des Senats verwendeten Kreditzinsen und den auf 43,5 Jahre angesetzten Zeitraum bis zu deren vollständiger Tilgung. Auf deren Webseite sind die verschiedenen Berechnungen und die daraus resultierenden Mieten ausführlich erläutert, außerdem können in einem Online-Rechner die Parameter geändert werden. »Auch Schuldverschreibungsmodelle sind denkbar«, erläutert Hoffrogge. Die Zinssätze könnten dann noch niedriger ausfallen und über den gesamten Tilgungszeitraum fixiert werden.

»Wir sind nicht der Brexit, wir arbeiten nicht mit Stimmungen, nicht mit Ressentiments, sondern mit harten Fakten«, sagt Ralf Hoffrogge. »Alle seriösen Gutachten sagen: Sozialisierung ist geltendes Recht. Es fehlt bisher nur die Umsetzung«, so der Aktivist weiter. Einzig das vom BBU in Auftrag gegebene Gutachten des Rechtsprofessors Helge Sodan geht bisher vom Gegenteil aus.

»Wir arbeiten gerade selbst an einem Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung«, verrät Taheri. Dass selbst bei einem erfolgreichen Volksentscheid noch einige Jahre bis zur Sozialisierung ins Land gehen können, ficht ihn nicht an. »Um zu einem Ende zu kommen, muss man einen Anfang wagen«, sagt er.

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