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Niederlage für Innenministerium

Sebastian Bähr begrüßt das Urteil zum Zeigen der YPG/YPJ-Fahnen

Das Zeigen der Symbole der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ ist in Bayern nicht mehr verboten. Das Oberste Landesgericht hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen einen entsprechenden Freispruch zurückgewiesen. Nun kann sowohl auf Demos wie auch in sozialen Medien wieder den nordsyrischen revolutionären Kräften die Solidarität gezeigt werden, ohne Ermittlungen zu ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145255.niederlage-fuer-innenministerium.html

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