Dreister Inkasso-Betrug über deutsche Konten

Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor Zahlungen an Fake-Inkasso »ADR Service«

  • Lesedauer: 2 Min.

In den Schreiben wird vorgegaukelt, es läge ein unbezahlter Vertrag über eine Spielgemeinschaft »Winners 49 & Top 400 & Millionenrente« vor.

Die Verbraucher werden aufgefordert, einen Schadenersatz von etwa 200 Euro zu zahlen. Erfolge die Zahlung nicht, drohe ein Gerichtsverfahren mit deutlich höheren Kosten.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät: Zahlen Sie nicht. Stellen Sie Strafanzeige. Die Schreiben der Alternative Dispute Resolution (ADR Service) sind ein typischer Fall eines Fake-Inkasso-Schreibens.

Das Unternehmen gaukelt mit zahlreichen erfundenen Daten vor, ein seriöses, eingetragenes Inkassounternehmen zu sein. Prüft man die Angaben, erweisen sich entscheidenden Daten wie die Eintragung ins Handelsregister als erfunden.

Auf einen Blick fällt der Betrug auf, wenn man mehrere Anschreiben in den Händen hält: »Hier kann man einen munteren Wechsel des Firmensitzes zwischen Düsseldorf und Berlin erkennen und auch der vermeintliche Geschäftsführer ändert sich«, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Normalerweise sind solche Fake-Inkasso-Forderungen verbunden mit der Aufforderung, auf ein ausländisches Konto zu zahlen. »Die Verbraucherzentralen haben Verbraucher in den vergangenen Jahren immer wieder dafür sensibilisiert, dass ein ausländisches Konto auf vermeintlichen Inkassoschreiben ein Indiz für einen Betrug ist«, sagt Stefanie Kahnert und ergänzt: »Bei den jetzt in Umlauf befindlichen Schreiben zahlt der Betroffene jedoch auf ein deutsches Konto. Das macht es schwerer, den Betrug zu erkennen.«

Daher der dringende Rat der Verbraucherzentrale Brandenburg: Zahlen Sie keinesfalls, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten. Sollten Sie bereits bezahlt haben, fragen Sie schnell Ihre Bank, ob sie das Geld zurückholen kann.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die von Verbrauchern zur Verfügung gestellten Schreiben an die zuständige Abteilung für Geldwäsche bei der Deutschen Bank weitergeleitet. Denn die vermeintlichen Schadenersatzforderungen sollen auf ein Konto der Deutsche-Bank-Tochter Postbank gezahlt werden, wie eine IBAN-Prüfung der Verbraucherzentrale ergab.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch Konten anderer Kreditinstitute betroffen sind. »Jeder, der ein solches Schreiben erhält, sollte Strafanzeige bei der Polizei stellen, so dass alle beteiligten Konten erfasst werden können«, empfiehlt die VZB-Rechtsexpertin Stefankie Kahnert. VZB/nd

Betroffene können sich auch telefonisch bei der VZB beraten lassen: nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 9995 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung oder per E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung

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